ella-blue
Sehr geehrte Frau Bader, meine Söhne (Zwillinge, vier Jahre alt) sind noch nicht trocken. Sie besuchen seit August 2011 den Kindergarten, vorher gingen sie zur Krippe. Die erste Zeit im KiGa haben wir es noch mit dem Trockenwerden versucht, aber weil es den Erzieherinnen zu viel war, die beiden auf Toilette zu schicken und immer wieder frisch umzuziehen, haben die Erzieherinnen darum "gebeten", dass sie Windeln anbekommen. Nun ist es so, dass die Windeln regelmäßig bei beiden im KiGa "auslaufen", weil sie zu wenig gewickelt werden. Dadurch bekommen sie immer wieder Rötungen und Entzündungen z. B. an den Oberschenkeln (kein Wunder, wenn man stundenlang eine nasse Hose anhat!). Nun ist meine Frage, wie die Rechtslage ist: gehört das Wickeln bzw. Umziehen zu den normalen Tätigkeiten einer Erzieherin oder was sollen wir tun? Die beiden sind ganztags im KiGa, eigentlich müssten sie in dieser Zeit mindestens zweimal gewickelt werden, werden jedoch nur einmal vormittags von den Erzieherinnen gewickelt. Windeln und Feuchttücher bringen wir immer mit. Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort!
Hallo, das gehòrt doch zur normalen Fùrsorgepflicht. Ich wùrde das erst ansprechen u bei mangelnder Einsicht erst an die Leiterin und dann an den Tràger. Liebe Grùsse, NB
derIke12
Ich bin angehender Erziehr im ersten Lehrjahr und finde das umziehen der Kinder gehört einfach nun mal zum Berfusfeld dazu. Es ist ja auch normal das wenn ein Unfall passiet z.b ein kind hat sich voll ein gesaut da muss der Erzieher/Erzieherin as doch auch tun.
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