Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muss mein Arbeitgeber mich nach der Elternzeit wieder einstellen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Muss mein Arbeitgeber mich nach der Elternzeit wieder einstellen?

Triene81

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Hallo! Mein Sohn ist am 8. Mai 2013 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt aber gleichzeitig auch gefragt/beantragt nach einem Jahr stundenweise wieder arbeiten zu gehen (natürlich alles schriftlich). Jetzt fange ich ab den 8. Mai 2014 auf 450€ wieder an. Soweit so gut ;-) Jetzt meine eigentliche frage: ich möchte meinen alten Job nach den 2 Jahren gerne wieder aufnehmen. Muss mein Arbeitgeber mir meine alte Stelle (24 Stunden) wiedergeben oder liegt das an der Mitarbeiterzahl? Falls er mir meine alte Stelle nach 2 Jahren wiedergeben muss, muss ich dann 3 Monate vorher (?) erneut schriftlich das ankündigen? Lieben Gruß


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Arbeiten während der Elternzeit Teilzeit, nach der Elternzeit lebt Ihr alter Vertrag wieder auf und Ihr Arbeitgeber muss in Ihre alte Arbeitsstelle wiedergeben. Oder eine vergleichbar. Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

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Sobald die EZ endet lebt der Vertrag von vor der EZ wieder auf. Da musst Du nichts ankündigen und Dein AG muss Dich auch zu den selben Konditionen wieder beschäftigen. Der Vertrag von vor der EZ ruht nur während der EZ. LG Sabine


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