Hallo Frau Bader,
ich bin befristet teilzeitbeschäftigt (30 Std.) und möchte für ein Jahr Elternzeit beantragen, aber schon nach 10 Monaten wieder die 30 Std. arbeiten gehen.
Geburtstag meines Kindes ist der 23.09.12 und ich wollte am 01.07.13 wieder arbeiten gehen.
Mir wurde aber mitgeteilt, dass ich immer am 23. des Monats wieder anfangen muss - ist das so richtig und können Sie mir vielleicht die gesetzliche Grundlage dafür nennen?
von
Jabla
am 16.10.2012, 10:07
Antwort auf:
Muss man Elternzeit immer für volle Monate beantragen?
Hallo,
Nein, man kann ein individuelles Datum angeben, in welchem die Elternzeit endet.
Etwas anderes müsste im BEEG geregelt sein.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.10.2012
Antwort auf:
Muss man Elternzeit immer für volle Monate beantragen?
Nein, du kannst die EZ enden lassen, wann du willst!
ABER:
Bist du noch im Elterngeld-Bezugszeitraum, dann wird dein Lohn für den "halben" betreffenden Lebensmonat mit dem Elterngeld verrechnet.
Aber auch das hat mit deinem AG nix zu tun, denn da wird sich die Elterngeldstelle mit dir auseinander setzen.
Es könnte für dich evtl von Vorteil sein, doch schon zum 23.6 anzufangen, denn dann bekommst du für den Juni noch die Urlaubstage.
(Wäre auch so, wenn du am 30. Juni anfängst)
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 16.10.2012, 12:22