MUSS ich wirklich selbst kündigen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: MUSS ich wirklich selbst kündigen?

Man gab mir beim Arbeitsamt den Rat meinen Job zu kündigen und ich hoffe dringend eine andere Möglichkeit zu finden. Am 24.02.2009 läuft meine 3-jährige Elternzeit aus, dann müsste ich wieder meine Arbeit antreten, was ich gern auch tun würde. Der Kindergarten hat den Platz aber erst ab August. Meine Schwiegereltern haben angeboten den kleinen für 2 bis 3 Tage die Woche zu betreuen damit ich TZ arbeiten kann, mein AG lehnte aber den Teilzeitantrag über 15 Std. ab, 30 Std. sei Minimum. Meine Idee war jetzt unbezahlten urlaub bis dahin zu nehmen, im August könnte ich ja die 30 Std. arbeiten. Auf diese Frage hin antwortete mein Chef nur "und wenn ich Sie dann kündige (evtl. aus betr. Gründen) muss ich Abfindung zahlen, weil Sie ja schon 6 Jahre hier sind...". Er will mir zum 3. Geburtstag meine Kindes die Kündigung geben, demnach müsste ich die Kündigungsfrist einhalten, was ich aber nicht kann... MUSS ich jetzt wirklich selbst kündigen??? Das kann es doch nicht gewesen sein, oder?

Mitglied inaktiv - 15.01.2009, 13:34



Antwort auf: MUSS ich wirklich selbst kündigen?

Hallo, grds. haben Sie laut Arbeitsvertrag die Pflicht, nach der EZ wieder Vollzeit zu arbeiten. Sie können aber den Antrag auf TZ stellen, der AG muss dann schon genauere Gründe nennen, warum er das nicht möchte. Wenn das nicht klappt, ist es ärgerlich, wenn Sie wegen der wenigen Monate kündigen müssen. Wenn Sie aber keine andere betreuungsmöglichkeit finden, bleibt kein anderer Weg Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.01.2009



Antwort auf: MUSS ich wirklich selbst kündigen?

Fakt ist: DU kannst deinen Arbeitsplatz, den Dein Chef Dir aseit 3 jahren freihält (oder jetzt wieder zur Verfügung stellen muß) nicht so wie im Arbeitsvertrag stehend antreten. Warum soll er (der AG) jetzt bitte kündigen? ER stellt deinen Arbeitsplatz zur Verfügung, DU kannst deinen teil der vertraglichen Verpflichtung nicht (mehr) erfüllen. Verstehst Du es jetzt? Ob er zusätzlich deinem TZ-Gesuch nachkommen muß, íst erst mal sekundär. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 15.01.2009, 14:07



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