Pepyco
Hallo, Ich befinde mich noch bis zum 2. Mai 2016 in Elternteil. Dann sind meine 2 Jahre Elternzeit rum. Nun bin ich schwanger und erwarte mein Kind kurz danach, am 11.7.16. Muss ich meine Elternzeit um vier Wochen verlängern? Wie ist das dann mit dem Mutterschaftsgeld? Vielen Dank für Ihre Auskunft. Viele Grüße
Hallo, Sie können verlängern bis zum Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes o zwischendrin wieder arbeiten gehen. Sie bekommen auf jeden Fall MG aus dem VZ-Lohn. Liebe Grüße NB
La_Latina
Kannst du evtl. Urlaub oder Überstunden nehmen? Das hätte halt der Vorteil, dass du einen Monat das volle Gehalt bekommst. Hast du einen Vollzeitvertrag? Mutterschaftsgeld erhälst du, wenn die Elternzeit vom ersten Kind beendet ist, nach deinem Vertrag vor der ersten Elternzeit (ich gehe mal davon aus, dass du da Vollzeit gearbeitet hast). Also auf jeden Fall bei ner Verlängerung schauen, dass die nur bis zum Tag vor dem neuen Mutterschutz geht.
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