Sternenschauer
Guten Tag Frau Bader, Mein Expartner und ich haben das 50:50 Modell bei unserem 7 Jährigen Kind. Nun möchte er Unterhalt berechnen lassen beim Jugendamt. Verlangt daraufhin, dass ich zu einem Termin mit gehen soll, was ich nicht möchte. Ebenso möchte er meine Gehaltsnachweise dafür haben. Vorab wurde schon vereinbart, weil ich dies verneinte, dass er sich über seinen Anwalt schlau macht und ich von diesem ein Schreiben bekomme, woraufhin ich dann zustimmte, dass wir dies gern über die Anwälte berechnen lassen können. Jetzt nur nochmal zur Absicherung. Bin ich bei 50:50 , wo beide Unterhaltspflichtig gelten, verpflichtet meinem Exfreund privat die Gehaltsnachweise zu geben? Ich möchte kein "Ärger" bekommen, aber ich möchte es offiziell über die Anwälte klären. Doch er fragte nun nochmal an. Vielen Dank!
Hallo, beim paritätischen Wechselmodell haben trotzdem beide Ehepartner Anspruch auf Kindesunterhalt, die eben dann miteinander verrechnet werden. Es besteht auch ein Anspruch auf Auskunft. Auch gegenüber dem anderen Partner unmittelbar. Liebe Grüße NB
User-1736455377
Wenn das JA berechnen soll - ruf doch dort an und frag nach, welche Unterlagen sie von dir benötigen und dann sendest du sie halt direkt ans JA. Ich versteh allerdings nicht,warum du einen gemeinsamen Termin beim JA ablehnst. So kann er dem JA sagen, er wäre ja gesprächsbereit aber du würdest alles abblocken.
Sternenschauer
Hallo, das JA soll es meinerseits nicht berechnen. Ich möchte es über den Anwalt sowieso prüfen lassen, somit kann es auch gleich über die Anwälte gemacht werden. Leider ist ein normales Gespräch mit dem Expartner nicht möglich, es artet immer sofort aus und daher möchte ich es auf schriftliche Weg über die Anwälte zu machen und da bin ich auch bereit Auskünfte zu geben.
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