Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Habe ich ein Recht zu erfahren, unter welcher Krankheit mein Expartner leidet?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Habe ich ein Recht zu erfahren, unter welcher Krankheit mein Expartner leidet?

Maren!

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Sehr geehte Frau Bader, mein Ex-Partner leidet seit vielen Jahren unter psychischen Problemen, die am Ende auch mit zum Scheitern unserer Ehe geführt haben. Die damalige Diagnose lautete Bulimie mit depressiven Phasen. Unsere "Große" hat von Beginn der Trennung an den Umgang verweigert und wurde häufig mit massiven Druck dazu gedrängt. Mittlerweile findet seit mehreren Jahren kein Umgang mehr statt und auch der "Kleine" verweigert diesen mittlerweile. Es gab viele schlimme Szenen, die auf die genannten Probleme zurück zu führen sind (viel Geschrei, Überforderung, das Geben von Schlafmitteln). Nun ist es so, dass mein Exmann den Umgang einklagen möchte. In der Verhandlung kam heraus, dass er unter kompletter gesetzlicher Betreuung lebt, lange in der Psychatrie war und ein ambulanter Pflegedienst in jeden Tag betreut. Er sollte zunächst eine Therapie machen, um dort zu lernen, wie er sanft Kontakt zu den Kindern aufnehmen kann. Im Zuge dieser Therapie kam es nun zu einem Briefwechsel zwischen ihm und mir. Ich habe ihm sämtliche Informationen gegeben, die er zu mir und den Kindern haben wollte. Ich hatte lediglich die Frage, unter welchen Erkrankungen er nun leidet und ob diese Erkrankungen genetisch bedingt sind, da es dann für die Kinder ja auch wichtig sei. Diese Information will er mir nicht geben. Habe ich darauf ein Recht? Er will bald begleiteten Umgang und dann alleinigen- ich habe aber Angst, aufgrund der Erlebnisse der Vergangenheit. Wir haben beide das Sorgerecht. Vielen Dank und liebe Grüße, Maren!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, haben Sie keinen Anspruch drauf. Eine andere Frage ist, ob der Umgang für die KInder eine Gefahr darstellen. Das muss vom gericht geklärt werden, notfalls mit Gutachten. Und dann kennen Sie die Erkrankung. Liebe Grüße NB


Berlin!

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1. Du bist scheinbar anwaltlich vertreten, das hindertFrau Bader dann an einer Antwort 2. Nein, Du hast da kein Auskunftsrecht. Aber: Du kannst über deine Anwältin Einsicht in die Prozessakten nehmen bzw, das wenigstens versuchen. Vielleicht ist da ein Gutachten oder sonst etwas, was Dich in der Beziehung schlauer macht.


Port

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@Berlin!: Wo steht, dass sie anwaltlich bertreten ist?


Berlin!

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Betreten? ;-) scnr Auch ohne Anwaltszwang ist es in so einer relativ verfahrenen Sache doch eher unüblich, nicht anwaltlich vertreten zu sein. Nur so eine Annahme.


Port

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*vertreten* - ein Buchstabe vertippt, na und? Verstanden hast Du es ja wohl.


WonderWoman

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deine argumentation ist verworrden. geht es dir um die sicherheit der kinder oder um potentielle erbkrankheiten? das musst du auseinanderhalten. wegen der sicherheit gibt es ja erstmal den betreuten umgang. warte den mal ab. bist du anwaltlich vertreten? wenn nicht, ändere das.


Maren!

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Verworren würde ich nicht sagen, es geht um zwei Dinge. Einerseits möchte ich die Kinder nicht mit ihm alleine wissen, da ich Angst um ihr Wohl habe. Ich vermute eine Form von Schizophrenie und das wäre wohl schwierig. Ist aber eben nur eine Vermutung. Auf der anderen Seite möchte ich wissen, ob die Kinder erblich belastet sind, um eventuell präventiv handeln zu können. Ich möchte hier keinen Streit entfachen, sondern eine Frage beantwortet haben, deren Antwort mir seit langem mit dem Argument:“ Dann könntest du gerichtlich gegen mich vorgehen“ verweigert wird. Im Moment läuft kein Verfahren, ich überlege aber, eines anzuregen, wenn ich Hoffnung auf Erfolg sehe. Liebe Grüße


Berlin!

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Ja, Madame schlecht gelaunt. Und ich habe geantwortet.


Mitglied inaktiv

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Sollte es zur klage gelangen, wird alles auf den tisch kommen. U.u. wird die erziehungsfähigkeit von euch beiden per gutachten überprüft. Da er unter betreuung steht, sehe ich persönlich gute chancen, dass "nur" betreuter umgang stattfinden wird. Alles gute!


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