Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mahnbescheid von Expartner, wie zahlen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mahnbescheid von Expartner, wie zahlen?

Aria3131

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Guten Tag Frau Bader, Ich habe einen Mahnbescheid vom Amtsgericht von meinem Expartner erhalten, über Mietforderungen für das Jahr 2018. Ich werde widersprechen, da der Vater sich weder an den Betreuungskosten des Kindergartens beteiligt, noch den ausgerechneten Unterhalt zahlt. Aber mal angenommen er bekommt recht, was mich langsam nicht mehr wundern würde... Wie muss ich das Geld dann zahlen? Es geht um knappe 10.000€ die ich schlichtweg nicht habe. Die Kindergartenbetreuung wird auch schon vom Amt übernommen. Müsste ich das dann monatlich abzahlen oder wie läuft das? Freundliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, aufrechnen können Sie nur, wenn die Forderung fällig ist. Haben Sie den Anspruch auf Unterhalt schriftlich vorher geltend gemacht? Ihn in Verzug gesetzt? Ansonsten haben Sie, wenn es keine Gegenforderung gibt, keinen Anspruch auf zB Ratenzahlung. er kann pfänden. Liebe Grüße NB


Pamo

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Ich fürchte, du stehst vor dem Problem, dass sich diese Forderungen nicht gegeneinander aufrechnen lassen. Du musst den Unterhalt und die Betreuungskosten in geeigneter Weise schriftlich bei ihm einfordern und eintreiben, bspw per Gerichtsvollzieher, Mahnbescheid etc. Falls sein Anspruch auf Mieten gerechtfertigt ist würde ich als ersten Schritt Zahlungsbereitschaft signalisieren, indem ich ab sofort mindestens 20€ monatlich überweise. Dann kann man immer noch das Weitere aushandeln; bspw in dem du DANN eine Aufrechnung der gerechtfertigten Forderungen anbietest.


cube

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Seh ich auch so - die Mietforderungen haben nichts mit Unterhalt oder Betreuungskosten zu tun. Die Frage bzgl. des Mahnbescheids wäre eher, ob dieser überhaupt gerechtfertigt ist. Einen solchen beantragen kann ja jeder sogar online. Gibt es einen Mietvertrag, in dem du Mitmieter bist und eben nicht nach Trennung/Auszug etc ausgetragen wurdest? Mich wundert, dass die Mietzahlungen für ein ganzes Jahr geltend gemacht werden und nicht nur zB für 3 Monate Kündigungsfrist, in denen du dann evt. gar nicht mehr in der gemeinsamen Wohnung gelebt hast. Wichtig ist aber definitiv, dass du dich bzgl. eines Widerspruchs an die Fristen hältst! Je nach dem, wie verworren evt. die Sachlage ist bzgl. der Miete, würde ich mich da beraten lassen. Hat er Recht mit der Einforderung, würde ich auch schnellsten meine Zahlungswilligkeit kundtun und entsprechend eine monatliche Zahlung leisten. Anonsten kann das für dich alles noch sehr viel teurer werden als die eigentliche Forderung.


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