Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

umgangsrecht für expartner

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: umgangsrecht für expartner

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hallo, ich bin von meinem partner seit einem jahr getrennt. wir waren nicht verheiratet. meine tochter ist jetzt 9 monate. seit etwa einem halben jahr hat er sie nicht mehr gesehen (nach der geburt meiner tochter hatten wir anfangs noch kontakt). ich möchte es nicht, weil er mir sehr, sehr viel weh getan hat. unter anderem hat er mich regelrecht aus der wohnung geschmissen (er sagte damals, er müsse eine weile alleine leben, weil er sich seiner gefühle nicht sicher wäre), als ich im 7. monat schwanger war. man kann von glück reden, dass meine kleine nicht zu früh gekommen ist, denn ich habe wochenlang nur geweint. es ist ein langer sehr schmerzhafter hintergrund für meine entscheidung. meine frage an sie: könnte er gerichtlich sein umgangsrecht bekommen? was ist, wenn ich die unterhaltszahlungen einstelle? hat er dann trotzdem umgangsrecht? ich brauche ihren rat, sehr dringend, denn er wird immer fordernder, droht mit gericht. ich möchte nicht, dass er umgang mit meiner tochter hat, da sie nur verwirrter davon wird. ich verstehe ja, wenn er sie mit mir aufgezogen hätte, aber so kennt sie ihn nicht und wird es auch nicht tun, weil er ja dann viel zu selten kommen würde. bitte helfen sie mir. ich weiss nicht, was ich machen soll. wenn ich ihn sehe, geht es mir danach immer sehr schlecht. inzwischen sagt er schon, dass es ihm egal sei, ob ich ihn sehen will oder nicht, er wolle seine tochter endlich sehen. seine mutter hat heute angerufen mit der aussage "wenn du unterhalt von ihm bekommst, dann hat er das recht, sie zu sehen". ich glaube sie wollen meine tochter einfach nur aus trotz sehen, weil er ja für sie zahlt. und sowohl er als auch seine mutter werden inzwischen richtig ekelhaft und fordernd. was soll ich tun? wie schaut es rechtlich aus, wenn's tatsächlich zu einem gerichtlichen entscheid kommen würde? ich hoffe, sie können mir etwas helfen. mit freundlichen grüßen


Mitglied inaktiv

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Ein Kind hat da sRecht auf seinen vater. Auch wenn er kein Unterhalt zahlen würde, hat er ein Umgangsrecht. es ist schließlich sein Kind. und deine gefühle musst du da mal aussen vor lassen. Wir machen so etwa sähnlcihes nämlich auchgerade durch. Lieben gurß ilka


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Hallo, sorry, aber auch von mir ein: Ja, er wird das Umgangsrecht auf jeden Fall bekommen. Das nützt alles nichts, die Rechtssprechung sieht eindeutig vor, dass ein Vater sein Kind sehen darf und soll. Der leibl. Vater meiner Großen hat nicht ein einziges Mal Unterhalt bezahlt (sie ist 9 Jahre alt!!!) und hat trotzdem dieses Recht vor Gericht "erstritten", allerdings letztlich in einer Einigung. Wende dich mal an die Caritas oder den Kinderschutzbund oder das Jugendamt (oft die schlechteste Variante), die können dich sehr gut beraten und den Umgang ggf. begleiten. VlG und alles Gute, Annette PS: Kannst mir gerne eine PN schicken, wenn du magst.


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Wenn kein gemeinsames Sorgerecht beteht und der Umgang nicht gerichtlich festgelegt wurde, besteht nur ein Besuchsrecht. Bedeutet, der Vater darf das Kind sehen, im Beisein der Mutter oder einer von ihr bestimmten Vertrauensperson. Wenn kein regelmäßiger Kontakt besteht, wird vom Gericht eine Annäherung bestimmt, meist über einen Zeitraum von drei Monaten, danach werden dann Umgangszeiten festgelegt. LG Becky


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