Mitglied inaktiv
Guten Morgen, habe mal eine Frage. Ich habe im September 2010 entbunden ( 14 Tage vor eigentlichem ET ). Davor habe ich für ca. 3 Wochen Krankengeld bezogen. Mutterschaftsgeld wurde mir auch gezahlt ( wobei die Zahlung erst im Januar 2011 erfolgte da mein ehemaliger Arbeitgeber mir 3 Tage vor dem Mutterschutz gekündigt hat und sich weigerte die Unterlagen für Krankengeld und Mutterschaftsgeld auszufüllen) Nun sagen mir Freundinnen die auch ein Kind haben das bei der Steuererklärung das Krankengeld, sowie das Mutterschaftsgeld nachversteuert werden. Sie hätten alle eine Nachzahlung gehabt. Gestern war die Bescheinigung der Krankenkasse in der Post und darauf steht etwas davon das diese Bezüge Steuerfrei sind. Auf dem Finanzamt habe ich keine Auskunft bekommen und einen Steuerberater haben wir nicht, da wir die Erklärung immer selber machen. Danke für Ihre Antwort wäre sehr dringend
...ist ja schon supi beantwortet...
Mitglied inaktiv
Diese Bezüge sind steuerfrei, aber sie unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, daß sie zwar an sich nicht versteuert werden müssen, aber die Steuerlast auf das restliche Einkommen höher wird. Gruß, Elisabeth.
Mitglied inaktiv
Verstehe ich das so das das Finanzamt von einem höheren Einkommen ausgeht und somit die Rückerstattung geringer ausfallen kann. Freunde die immer eine geringe Rückerstattung hatten mussten nämlich nachzahlen und hatten geringe Beträge an Mutterschaftsgeld.
SumSum076
Ne! Sagen wir mal du hast in dem Jahr ein Einkommen von 30.000 Euro. Die werden mit einem Prozentsatz von 30% versteuert. Durchs Eltern-, Kranken- und Mutterschaftsgeld hast du allerdings ein Einkommen von 40.000 Euro. Dies wird dann komplett mit 40% versteuert - also auch die 30.000 Euro "normales" Einkommen. Dadurch kommt es dann, dass das Finanzamt Geld von euch nachfordert. (Die Zahlen stimmen natürlich hinten und vorne nicht, sollen es nur ganz einfach verdeutlichen). Gruß Sabine
desireekk
Hallo, dass Krankengeld und Mutterschaftsgeld (auch das Eltergeld!) dem progressionsvorbehalt unterliegen hast Du ja schon gelesen. Zu dem genannten Beispiel: Einkommen ohne MuG, KrG, etc.: 30.000,- Steuersatz daraus: 30% Bisher gezahlte LSt also 9.000,- EUR MuG, KrG, etc.: 10.000 Insgesamt also Einkünfte von 40.000. Steuersatz dann z. B. 35% Dieser Steuersatz von 35% wird aber "nur" auf die 30.000 angewandt. Tatsächlich Steuer sind also 10.500,- (35% aus 30.000) Also sind 1.500,- EUR nachzuzahlen Wie genau sich das bei dem jeweiligen errechnet hängt vom Einkommen ab. UND wenn da noch ein Ehepartner dazukommt, kann man gar nichts mehr sagen ob und wie es einen selbst trifft. Die Wahrscheinlichkeit ist zumindest hoch. Zumal dann, wenn bisher die Erstattungen bei der LStErkl. nicht sonderlich hoch waren. Das gilt eben dann auch für's Elterngeld. Viele Grüße Désirée
SumSum076
Aaaah, okay, wieder was dazu gelernt! Danke! Gruß Sabine
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