Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muß der Mutterschutz eingehalten werden

Frage: Muß der Mutterschutz eingehalten werden

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Ist es möglich auf eigenen Wunsch bis zur Geburt zu arbeiten oder muß man die 4 Wochen Mutterschutz in Anspruch nehmen?


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Hallo Karin, die 6 Wochen Vor der Entbindung kannst Du auf eigenen ausdrücklichen Wunsch arbeiten gehen. Die 8 Wochen nach der GEburt darfst DU auf keinen Fall arbeiten. LG Minna


Mitglied inaktiv

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Wie Mina schon schreibt: Auf den MuSchu VOR der Geburt kannst Du freiwillig verzichten, auf den NACH der geburt nicht. Der vorgeburtliche MuSchu geht allerdings 6 nicht 4 Wochen! Ich habe bei beiden Kindern freiwillig drauf verzichtet. Diesen Verzicht kannst Du allerdings von "heute auf morgen" widerrufen, d. h. jederzeit dann doch Deinen Mutterschutz antreten. Bei mir war es neben "Langeweile Zuhause" auch eine Frage des Geldes länger zu arbeiten... Viele Grüße Désirée


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