Kayra-Ela
Hallo Frau Bader Es ist ein komplizierter Fall. Ich befand mich mit meiner Tochter bis 21.12.2012 in elternzeit. Am 30.09.2012 sollte unser zweites Kind auf die Welt kommen.Es ist jedoch ein Frühchen geworden und 22.08.2012 auf die Welt gekommen. Habe beim AG die Kündigung der Elternzeit für das erste Kind zum 22.08.2012 und Elternzeit ab 22.08.2012 für drei Jahre für das zweite Kind beantragt. Der AG hat die auch Schriftlich genehmigt.habe dies natürlich unter dem Gesichtspunkt getan um den AG-Zuschuss zum mutterschaftsgeld zu erhalten.jetzt verweigert der AG die Zahlung da es in Deutschland noch kein angewandtes Recht wäre.(eu Urteil zum kiiski fall Oder Urteil des LAG Gießen ) Ist dies richtig??? Seit dem 18.09.2012 hat das Kabinett wohl das BEEG insoweit geändert das es angepasst worden ist und der AG es zählen muss. Hat es eine Bedeutung das unser Sohn ein frühchen war?? Sollten wir eine Klage einreichen und hatte die einen Sinn da ich den AG nicht verärgern möchte??? Vielen dank!!!!
Hallo, aber erst für Kinder ab 2013. Argumentieren Sie damit, dass er das Geld zu 120 % wieder bekommt Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Habt ihr dem AG schon die aktuelle Broschüre vom Familienministerium "Elterngeld und Elternzeit", Seite 76, Mitte gezeigt? Gruß Sabine
Kayra-Ela
Hallo Sabine Nein das haben wir nicht.aber habe denen mitgeteilt, dass dies die aktuelle Rechtsauffassung des Familienministeriums ist.Auch das ich mit denen telefoniert habe, aber die Rechtsabteilung des AG besteht darauf, dass es kein angewandtes Recht in Deutschland sei. Soweit ich weiß schädigen wir den AG garnicht mit dieser Zahlung der AG holt Suchenden Zuschuss doch ehe von der Krankenkasse wieder. Gruß Kayra-Ela
SumSum076
Dann zeig das deinem AG mal, ist nämlich sehr leicht verständlich. Und das mit dem angewandten Recht.... Geh mal auf § 16 Absatz 3 des BEEG. In der aktuellen Version unter: gesetze-im-internet.de Seit 10.09.2012 stehts im BEEG und dein AG kann sich gern darauf berufen, dass es vorher noch nicht drin stand! Dann reichts du einfach Klage ein und bekommst Recht und er hat dann diese Rechtsstreitkosten zu tragen. Das zu zahlende Mutterschaftsgeld hat er ja nur vorzustrecken, er bekommt es über die Umlage wieder zurück (hast du schon richtig erkannt). Andersherum sollte man nachsichtig sein mit der Rechtsabteilung des AG. Es kann ja nicht jeder auf dem aktuellsten Wissensstand sein ;-) Gruß Sabine
Sonni74LS
Und auch die Krankenkassen sind leider nicht auf dem aktuellsten Stand... da sollte man vielleicht auch mal die Gesetzesänderung zum BEEG erwähnen. :-)
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