Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muß der AG über Urlaub in BV info bek. (Urlaub wurde aber vor BV genehm.)

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Muß der AG über Urlaub in BV info bek. (Urlaub wurde aber vor BV genehm.)

sweetbabies

Hallo Frau Bader, ich bin in der 16. wo schwanger. Jetzt habe ich ein BV von meiner Frauenärtztin bis zum Ende der Schwangerschaft für alle Tätigkeiten erhalten. Ich habe meinen urlaub vor dem beschäftigungsverbot von meinem Arbeitgeber genehmigt bekommen. Darf ich jetzt in den Urlaub fahren ? Muß ich meinen AG darüber informieren ? Die Frage ob ich den AG darüber informieren muß ist mir wichtig Danke von sweetbabies


Sternenschnuppe

Nö, ist doch genehmigt. Würdest Du arbeiten gehen , dann würdest Du doch auch nicht noch einmal hingehen und Bescheid sagen. Schönen Urlaub


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