Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muss Arbeitgeber Verdienstbescheinigung ausstellen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Muss Arbeitgeber Verdienstbescheinigung ausstellen?

Himbeere24

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Hallo! Seit Wochen versucht meine Krankenkasse die Verdienstbescheinigung zwecks Mutterschaftsgeld von meinem Arbeitgeber einzufordern. Der hat bis heute noch nicht darauf reagiert. Als ich dann nachgefragt habe, hat sich immer noch niemand dafür verantwortlich gefühlt. Auf erneute Nachfrage meinten der jetzt, dass der Steuerberater meinte, ich soll selbst eine Verdienstbescheinigung als pdf im Internet herunterladen und dann wieder zum Arbeitgeber bringen und die schicken es dann zum Steuerberater. Aber ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, mir eine Verdienstbescheinigung auszustellen und diese dann einfach an die Krankenkasse zu schicken? Kann ich meinen Arbeitgeber verklagen, falls mir jetzt Eltern- und Mutterschutzgeld verloren geht? Hab bereits vor 8 Wochen entbunden und mein Arbeitgeber sagt nur, dass er sich selbst jetzt erstmal erkundigen muss, wie das Ganze abläuft.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich würde doch dann einfach diese PDF herunterladen und dem Arbeitgeber oder Steuerberater geben, umso eher bekommen Sie Ihr Geld. Liebe Grüße NB


Mamamaike

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Hallo, das Geld geht Dir nicht verloren, Du bekommst es erst später ausgezahlt. Weise bei den entsprechenden Stellen nochmal darauf hin, dass es nicht an Dir liegt. Ob er verpflichtet ist, weiß ich aber nicht. Viele Grüße


mellomania

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mein AG hatte da auch gezickt, daher hatte ich einfach kopien der letzten 12 abrechnungen an die KK und dann die l-bank geschickt. dann ging das auch so. mein jetziger arbeitgeber hat im intranet formulare, die man ausdrucken und an die personalabteilung schicken kann, dann füllen die das aus. aber bevor die da noch ewig rummachen frag die kk ob die damit einverstanden sind,d ass du die letzten 12 abrechnungen schickst. das geht dann schneller. klar bekommst du es nachgezahlt aber es fehlt ja trotzdem...vorerst


malini

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Beim EG-Antrag online gibt es ein PDF-Formular zum Ausdrucken, das hab ich immer meinem AG zugeschickt und dann ausgefüllt zurückbekommen. Mach das doch einfach, da ist doch nichts dabei. Da muss man doch keinen Anwalt bemühen!


cube

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Ich würde allerdings auch den Vordruck an den AG geben mit der Bitte, diesen auszufüllen und parallel die Kasse informieren, dass der AG sich anstellt und ob eben die Vorlage der letzten Abrechnungen auch ausreichend wären. Die Auskunftspflicht des Arbeitgebers ist in § 98 SGB X geregelt.


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