Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Monate mit Lohn vor der elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Monate mit Lohn vor der elternzeit

ja+la+le

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Hallo, ich habe da gleich nochmal ne Frage: Und zwar soll unser würmchen im Mai auf die Welt kommen. Bei der Elterngeldberechnung werden daher die Monate Mai 2012-April 2013 als Grundlage genommen. Nun hatte ich aber vom Mai 2012-Juli 2012 noch Elternzeit mit unserer letzten Tochter und somit keinen Lohn vom Arbeitgeber. Müssen dann die letzten 3 Monate vor der letzten Elternzeit (also Mai 2011-Juli 2011) als Grundlage genommen werden? Danke für die Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ausgangspunkt ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Eltern-geld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldaus-zahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwan-gerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachtei-lig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Wie alt war Deine erste Tochter zu der besagten Zeit ? Wenn über 12 Monate, dann zählen diese 3 Monate als Nullrunde fürs neue Elterngeld


ja+la+le

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zu welcher zeit genau? sie ist im august 2012 ein jahr alt geworden, also nicht älter als 12 monate...


Sternenschnuppe

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Dann weren die Monate ersetzt durch die Monate vor der ersten Geburt, wenn sie noch keine 12 Monate war, dann hast Du da ja noch Elterngeld bekommen, richtig ? Arbeitsmonate = Lohn wird berechnet Elternzeit ohne Elterngeld und Lohn = Nullrunde Elternzeit mit Elterngeld im ersten Jahr = Lohn vor vorheriger Geburt


ja+la+le

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dankeschön :-)


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