Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Möglichkeit eines erneuten befristeten Vertrages trotz Schwangerschaft?

Frage: Möglichkeit eines erneuten befristeten Vertrages trotz Schwangerschaft?

Kathinka0207

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 21. SSW und mein Arbeitsverhältnis endet heute und war auf drei Monate befristet. Zuvor war ich bei einem anderen Arbeitgeber angestellt und dann kurzzeitig arbeitslos. Die aktuelle Position war primär über Remote, was die Arbeit von meinem Wohnsitz in einem anderen Bundesland ermöglicht hat. Seit zwei Wochen laufen Gespräche zu einem weiteren befristeten Arbeitsvertrag über drei Monate. Dieser würde dann im Juni enden. Anfang Juli würde dann bereits der Mutterschutz einsetzen, so dass ich nur wenige Tage arbeitslos wäre. Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kommt eigentlich nicht in Frage, da die Position später durch einen Mitarbeiter vor Ort erfüllt werden soll und ich keinesfalls umziehen kann. Obgleich mein Arbeitgeber Interesse signalisiert hat, ist seinerseits eine große Unsicherheit vorhanden, ob der Abschluss eines zweiten befristeten Vertrages aufgrund meiner Schwangerschaft rechtlich möglich ist und ob sich hierdurch eventuell rechtliche Konsequenzen ergeben oder Forderungen durch das Arbeitsamt. Die Beschäftigung über weitere drei Monate wäre für mich natürlich sehr wünschenswert, da neben einer erfüllenden Tätigkeit diese Zeit auch beim Elterngeld berücksichtigt werden könnte und ich die Aussichten, übergangsweise eine andere Stelle zu finden, als äußerst gering einschätze. Daher meine Fragen: Ist der Abschluss eines erneuten befristeten Vertrages unter diesen Umständen möglich? Gehe ich recht in der Annahme, dass hierbei ein Sachgrund als Begründung erforderlich ist? Sollte hier eine zusätzliche Erklärung des gegenseitigen Einvernehmens erfolgen und, wenn ja, was gibt es hierbei zu beachten? Mit freundlichen Grüßen Kathinka0207


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist unproblematisch möglich. Es würde sich die Frage stellen, ob ein sachlicher Grund für die Befristung vorliegt - aber auf jeden Fall ist es mind. für 2 Jahre und drei Mal möglich. Liebe Grüße NB


cube

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2 Befristungen aufeinander folgend und nicht länger als 2 Jahre insg. Befristet ist rechtlich ok. Die 3. Befristung auf die identische Stelle/Aufgaben wäre nicht zulässig (Ausnahmen gibt es natürlich immer). Also ja, der AG kann das ohne Probleme machen. Allerdings: arbeitslos heißt auch, dass du dich entweder arbeitslos melden musst oder als Hausfrau die KK-Beiträge selbst zahlen musst bis du dann EG beziehen kannst oder dich über deinen Mann (sofern verheiratet) familienversichern. Aber da kennen sich andere bzw. Frau Bader besser aus, ab wann du selbst zahlen müsstest etc.


Berlin!

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Ja, grundsätzlich ist das möglich. Auch, wenn Du schwanger bist. Forderungen ggü. der Arge etc. entstehen so nicht, es ist ja niemand gezwungen, aus caritativen Gründen Schwangere unbefristet einzustellen Nach Deinen Angaben wäre es die 2. Befristung bei dieser AG, was auch noch in Ordnung ist. Wenn Du arbeitslos bist, erkundige Dich, ob Du die KK-Beträge selber zahlen mußt bzw. wie Du versichert bist.


Kathinka0207

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Hallo cube, hallo Berlin! Nach Auskunft der Arbeitsagentur müsste ich dann den ALG-Antrag stellen und dann sollte das den normalen Weg gehen (Auskunft natürlich ohne Gewähr), bis dann der Mutterschutz einsetzt. Alternativ hat meine Krankenkasse gesagt, dass auch eine rückwirkende Familien-Versicherung möglich wäre, wenn wir noch heiraten (war ohnehin geplant, nur durch die Pandemie verschoben). Sonst wären es nur wenige Tage, die ich mich ggf. sicherlich auch privat versichern könnte. Viele Grüße Kathinka0207


Mitglied inaktiv

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Vorsicht.... Beim Elterngeld musst du die Versicherung selber zahlen, wenn du vorher freiwillig versichert warst. Arbeitslos melden und damit auch Mutterschaftsgeld zu bekommen, wäre von Vorteil!


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