Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Möchte kein BV und keine andere Station in der Schwangerschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Möchte kein BV und keine andere Station in der Schwangerschaft

fleur.mangoo

Beitrag melden

Guten Abend. Ich arbeite als Krankenschwester in der geschlossenen psychiatrischen Station. Wir haben wenig infektiöse Patienten und kaum mit Körpersekreten zu tun. Allerdings sind unsere Patienten oft wütend oder schlagen. Ich bin nun in der 6 SSW und mein AG weiß hiervon noch nichts. Muss ich diesen informieren, wenn ich den Mutterpass erhalte? Ich möchte kein BV und erstmal weiter auf der Station arbeiten. Kann ich dieses schriftlich gegenüber dem AG äußern, damit ich nicht Zwangsversetzt werde? Ich möchte nicht als Tresenkraft/ Aufnahme in einem unbekannten Team in der Tagesklinik arbeiten. Das wäre ein anderes Haus und keine Tätigkeit einer Krankenschwester. Eine Kolleginwäre schön mal auf das Muschu verzichten,aber der AG hat sich nicht darauf eingelassen und ein BV ausgesprochen. Ich bedanke mich. Lg fleur


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Laut Gesetz sind Sie verpflichtet, den Arbeitgeber über die Schwangerschaft zu informieren, es geschieht aber nichts, wenn Sie es nicht tun, insbesondere stellt dies keinen Kündigungsgrund dar. Wenn er aber die Information erhält, muss er ein Beschäftigungsverbot aussprechen, auch gegen Ihren Willen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Du musst den Arbeitgeber nicht über deine Schwangerschaft informieren, es darf dann aber auch nicht auf anderen Wegen durchsickern, dass du schwanger bist. Sobald dein AG von deiner Schwangerschaft erfährt, ist er für dich verantwortlich und muss sich an die mutterschutzrechtlichen Vorgaben halten. Das würde bedeuten, er muss für deine Sicherheit sorgen. Wenn man die fremdgefährdenden Agressionen anderweitig unter Kontrolle bekäme, könntest du an der Stelle weiter eingesetzt bleiben. (Z.B. mit organisatorischen und sicherheitstechnischen Maßnahmen) Du hast ansonsten kein Mitspracherecht und kannst nicht, auch nicht schriftlich auf den Schutz des MuSchG verzichten. Du kannst weder die Umsetzung noch das BV, sollte es denn nötig sein, verhindern. Du kannst lediglich zu deiner Unterstützung den Personalrat, Betriebsrat und Betriebsarzt befragen, und die Aufsichtsbehörde kontaktierten. Vielleicht findet sich eine praktikable Lösung, der die Aufsichtsbehörde zustimmen könnte. Letztere kann darüber entscheiden. Ich denke, dass die Umsetzung an eine Rezeption einer Tagesklinik einer Schwangeren schon für ein paar Monate zumutbar sein müßte, denn hier geht es in erster Linie um deinen Schutz.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

BV muss er nur aussprechen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, die Gefährdungen auszuschließen. Eine Umsetzung wäre vorrangig. Das neue MuSchG § 9 schreibt explizit vor, erst Gefährdungsbeurteilung, dann Maßnahmen finden, dann Umsetzungsmöglichkeit suchen und nur wenn alles das nicht geht oder nicht ausreicht, als letzte Möglichkeit ein BV.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite noch ca. 3,5 Wochen und soll diese nun komplett durch arbeiten. Wir sind bis diesen Monat noch in Kurzarbeit gewesen und mein AG hat mich stark ins Minus geplant und möchte natürlich das ich die Stunden jetzt aufarbeite. Das wären statt 38,5h nun 44,5h. Allerdings habe ich auch noch einen Nebenjob in dem v ...

Guten Tag, Kurz zu meiner Situation: bei meinem jetzigen Arbeitgeber arbeite ich seit 2 Jahren vollzeit als Pflegefachfrau. Am 1.1. Diesen Jahres bin ich in die Position der stellvertretende pflegedienstleitung gekommen. Hierfür habe ich einen Änderungsvertrag erhalten worin die neue Position und die Gehaltsanpassung vereinbart wurde. Nun bin ic ...

Ich komm im November in eine Höhere Gehaltsstufe (Krankenschwester), was wenn ich vorher schwanger werde und in Berufsverbot muss, erhalte ich dann dennoch das Geld der erhöhten Stufe?

Hallo, Meine ist folgende. Ich bin seit März im Beschäftigungsverbot und wohne in Berlin. Da mein Mann inzwischen einen Job in NRW bekommen hat, wollen wir dorthin umziehen. Jetzt ist jedoch die Frage, ob das so einfach geht. Ist mein Arbeitsvertrag damit nicht automatisch ungültig, wenn ich in ein anderes Bundesland ziehe? Ich befürchte nämlic ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin als Ärztin im Krankenhaus (Tarifvertrag TV -Ärzte) tätig. Meine Schwangerschaft habe ich in der 7 SSW bekannt gegeben und seitdem keine Dienste mehr gemacht. In den darauffolgenden Monaten habe ich für jeden Tag eine Schwangerschaftsausgleichzahlung pro Tag bekommen an dem ich nicht krank war oder Urlaub hatte, da i ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich wurde heute gekündigt und bin schwanger. Habe jedoch meinen Arbeitgeber heute nicht darüber informiert da ich den ersten Ultraschall Termin erst am Freitag diese Woche habe. Ich werde meinen Arbeitgeber am Freitag über die Kündigung schriftlich per Mail informieren. Muss ich auch eine Kündigungsschutzklage einreichen? ...

Guten Tag Frau Bader, ich wende mich an Sie in der Hoffnung, eine kompetente Antwort in Bezug auf meinen Nebenjob und meiner Schwangerschaft zu erhalten, da meine Frauenarztpraxis bisher keine große Hilfe war. Momentan arbeite ich 24h pro Woche in meinem „normalen“ Bürojob - eine Tätigkeit, die ich bis zum Mutterschutz weiter fortführen kann ...

Hallo, ich möchte gerne in der 28 SSW zu meiner Tante, ihrem Mann und Cousine ziehen, diese wohnen 264 km entfernt. Diese haben ein eigenes Haus mit ca. 290 m². Ich hätte ein eigenes Bad und die Unterstützung meiner Familie in den 2J Elternzeit. Ich bin weder verheiratet mit dem Kindesvater noch wohnen wir zusammen. Auch habe ich die Vatersc ...

Hallo,  Ich hab von meiner Frauenärztin eine strikte Bettruhe verordnet gekriegt, das ist meine erste Schwangerschaft. Mein Mann geht jetzt Tag zur Arbeit (8stunden),wir haben Eigenheim 150 m2 , könnte ich eine Haushaltshilfe durch meine aok beauftragen?    mit freundlichen Grüßen Ekaterina 

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin in der 16. SSW und habe meinen Arbeitgeber (Öffentlicher Dienst) vor mehr als 2 Wochen über meine Schwangerschaft informiert. Seitdem wurde mir noch kein Gespräch angeboten, um meine Fragen zu klären und die individuelle Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Ich habe bereits mehrfach telefonisch und per Mail um ...