Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, nach 2 Jahren EZ kehrte ich nun in meinen Beruf zurück. Mein AG legt mir aber nur Steine in den Weg. Ich bin in der Woche allein (Mann auf Montage) und kann mir nur einen Teilbetreuungsplatz im KiGa leisten, weshalb ich mein Kind am Vormittag dort betreuen lasse. 2xpro Woche habe ich mich bereit erklärt einen langen Dienst auf Arbeit (med.Einrichtung) zu leisten, obwohl alle anderen Kollegen nur 1x gehen. Ansonsten gehe in bis zum frühen NAchmittag. Lt.d.AG soll ich nun meinen Dienst noch weiter nach hinten verlagern, was ich aber nicht kann und möchte. Er drohte mir vor allen anderen Kollegen mit Kündigung. Des weiteren will er meinen Urlaub von, mündl. Vereinbarung, derzeit 27 Tagen auf die gesetz.20 Tage kürzen. Darf er das? Wenn ich wg.Umzug kündige, bekomme ich dann eine Sperre vom Arbeitsamt bez.ALG? Viele Fragen... Aber trotzdem lieben Dank für die Mühe. LG Sarah
Hallo, 1. Wenn er kündigt gibt es keine Sperre 2. Wenn Sie die Vereinbarung beweisen können, kann er den Urlasub nicht kürzen 3. Die Arbeitszeit bestimmt sich nach dem Vertrag Gruß, NB
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Guten Abend Frau Bader, können Sie mir sagen wie es sich verhält wenn ein Kind auf dem Weg von der Schule nach Hause von mehreren Mitschüler verfolgt, festgehalten, verbal attackiert und bedroht wird, kann das dann über die Schule mit z.b. einem Gespräch geklärt werden? Gibt es da irgendwelche Paragraphen?
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Hallo, die EZ ist beendet. Ich fühle mich nicht mehr wohl, habe Bauch-/Kopfschmerzen seit letzter Woche, aufgrund der Anzeige beim Jugendamt, von meinem Arbeitgeber. Mein Hausarzt hat schon gesagt, es sei Schikane/unverschämt. Er konnte es nicht glauben. Würde dies ausreichen oder nicht, für Anzeige und BV (wenn das BV überhaupt möglic ...
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