Hallo Frau Bader!
Meine Fragen werden für Sie nicht neu sein und den ein oder anderen Hinweis habe ich auch schon im Forum entdeckt. Allerdings gibt´s da noch Kleinigkeiten zu denen ich nichts gefunden habe. Folgendermassen stellt sich meine Situation dar. Seit dem 16. Juli diesen Jahres bin ich wieder als Krankenschwester, überwiegend im Nachtdienst, tätig. Bei Vertragsabschluss war mir meine Schwangerschaft noch nicht bekannt. Die Probezeit geht über sechs Monate und es handelt sich um einen unbefristeten Vertrag mit einer Arbeitszeit von 18 Stunden/Woche. Soweit ich mich bis dato selbst informiert habe, bin ich momentan und wohl auch nach der Geburt nicht kündbar. Stimmen diese Informationen? Desweiteren ist es so, dass ich meinen AG von der Schwangerschaft noch nicht informiert habe und das zum jetzigen Zeitpunkt wegen Unstimmigkeiten bezüglich der Dienstplangestaltung auch noch nicht möchte. Können mir daraus Nachteile entstehen? Über eine rasche Antwort wäre ich sehr dankbar. Gruß D. Spicker
Mitglied inaktiv - 27.08.2007, 11:04
Antwort auf:
Mitteilung an AG/schwanger Probezeit
Hallo,
lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist.
Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist.
Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen.
Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet.
Ob man bei einem Vorstellungsgespräch Mitteilung von einer SS machen muss, hängt von der Art der Arbeit ab. Wenn man vom ersten Tag an nicht arbeiten kann (Chemiefabrik), muss man es sagen, bei einem Beruf wie Sekretärin hingegen nicht.
Wenn man eine Kündigung erhält, weil der AG nichts von der SS weiß, hat man 14 Tagen zur Mitteilung Zeit.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.08.2007