ming19
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich Unterhaltsleistungen... Es ist so, dass ich bisher immer Unterhalt vom Vater unseres gemeinsamen Kindes bekommen habe. Nun sind wir ein Paar, leben aber in getrennten Wohnungen, kümmern uns allerdings beide gemeinsam um unser gemeinsames Kind. Muss er dann immernoch Unterhalt zahlen? Ich meine wir leben quasi das Leben einer Familie, nur halt in getrennten Wohnungen. Da wir uns gemeinsam um Essen, Sachen etc für unser Kind gleichermaßen kümmern sehe ich keinen Grund warum er dann auch noch Unterhalt zahlen soll - deshalb meine Frage. Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Danke :)
Hallo, wenn Sie nicht in einem Haushalt leben, muss er Unterhalt zahlen. Wenn sie das wollen. Müssen tut er nur, wenn Sie von Sozialleistungen leben. Liebe Grüße NB
Kaiserschmarrn
Erhältst du öffentliche Leistungen wie ALG II, dann muss er. Erhältst du keine solche Leistungen, ist es eure Sache.
Btby
Kommt drauf an wieviel er verdient und ob du auf staatliche Unterstützung angewendet bist.
ming19
Nein, ich beziehe kein Alg2, gehe arbeiten. Muss ich denn nun dem Jugendamt bescheid geben, dass wir das unter uns regeln möchten?
Pamo
Nein, mit dem Jugendamt hast du doch gar nichts zu tun. Aber mich würde interessieren, warum du nicht möchtest, dass dein Partner die Hälfte der Fixkosten für das Kind trägt (Miete, Heizung, Strom, Wasser, Versicherung, Lebensmittel, Kleidung etc). Wenn das Kind später in die Kita geht, werden Gebühren anfallen, danach Schulbücher, Klassenfahrten, Brillen, Musikunterricht, Zahnspange, Sommerreisen etc. Dann legt den Kindesunterhalt für das Kind zurück auf ein Sparkonto, wenn du es tatsächlich jetzt nicht für den Lebensunterhalt des Kindes benötigst. Aber warum ist es dir so wichtig, dass er nichts beiträgt?
ming19
Er trägt doch was dabei zu, da wir ja, wie gesagt ein Paar sind und uns beide um unser Kind kümmern und auch beide alles gemeinsam kaufen möchten etc. Damals als ich noch nicht arbeiten war und Alg2 beantragen musste, musste ich übers Jugendamt Unterhalt beantragen, was für mich auch logisch ist, da es ja mit in die Grundsicherung miteinfließt, aber nun beziehe ich ja schon eine ganze Weile keine Alg2 Leistungen mehr und bin nun mit dem Kindesvater zusammen und würden dies gerne unter uns ausmachen, da wir als Paar, wie es in einer Familie ganz normal ist gemeinsam für alle Kosten aufkommen möchten, da muss ich doch dem Jugendamt irgendeine Info geben oder? Ich bin mir halt nur nicht sicher wie das gehabt wird, da wir ja nicht zusammenwohnen.
Pamo
Dann sieh es doch so: Der Unterhalt ist das Minimum. Das zahlt er so oder so. Als Paar könnt ihr natürlich freiwillig Beträge untereinander verschieben. Er darf also auch mehr für sein Kind und seine Partnerin ausgeben. Wer hat denn das Problem damit? Er? Gibt es einen Unterhaltstitel? Wenn ja, dann muss er sich daran halten, bis der abgeändert oder gelöscht wird oder ausläuft. Egal ob ihr miteinander schlaft oder nicht.
KielSprotte
Ich würde sagen, solange ich keinerlei staatliche Unterstützung in welcher Form auch immer bezieht/beantragt, könnt ihr als Paar es so machen wie ihr wollt.
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