Marion2611
Guten Tag Frau Bader, Ich beschäftige mich gerade mit den Elterngeld. Ich bin voll angestellt seid März und habe seid Nov 2019 ein Nebengewerbe. MUSS ich beides beim Antrag auf Elterngeld angeben, auch wenn es deutlich zu meinen Nachteil ist? Ich gestehe, dass ich mich im Vorfeld darüber nicht informiert habe und weder die Schwangerschaft geplant war, noch dass das Nebengewerbe etwas abwirft. Um eine Antwort wäre ich dankbar. VG Marion
Hallo, ja, müssen Sie. Es kann ansonsten ein Straftatbestand vorliegen. Liebe Grüße NB
Felica
Ja musst du. Du fällst damit nicht unter die 12 Monate-Regel sondern es gilt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr für das Elterngeld. Ist das Kind 2020 geboren wäre das 2019, wird es erst 2021 geboren dann 2020. Solltest du im Vorfeld mutterschaftsleistumgen von einem älteren Kind bezogen haben oder Elterngeld, dann bitte noch die Daten nachschieben
Marion2611
Ich habe bis April 2020 Elterngeld bekommen, allerdings den Teil des 2. Jahres (weiß gerade nicht wie man es nennt, meine Tochter hatte ich 07/2018 geboren und das Geld über 2 Jahr auszahlen lassen.)
Felica
Ist den kind 2 schon geboren bzw kommt es 2020?
Marion2611
Unser drittes Kind soll in Dezember geboren werden.
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