Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Minustage mit aktuellem Lohn verrechnen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Minustage mit aktuellem Lohn verrechnen?

Klara01

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Guten Tag Frau Bader, meine Schwester ist schwanger. In ihrem Beruf ist sie aals Physiotherapeutin beschäftigt. Bevor sie von ihrer Schwangerschaft erfuhr hatten sich 2,5 Minustage auf ihrem Stundenkonto angesammelt (da sie wenige Patienten zugeteilt bekommen hat). Im Moment befindet sie sich im Beschäftigungsverbot. Ihr Arbeitgeber hat sie darauf angesprochen, was sie mit den 2,5 Minustagen zu tun gedenkt. Er könne ihr das in einem Monat oder auf zwei Monate verteilt vom Gehalt abziehen. Das möchte sie aber verständlicherweise nicht. Sie hat vorgeschlagen (da sie noch acht Urlaubstage übrig hat) die 2,5 Minustage mit den Urlaubstagen zu verrechnen. Der AG vertritt die Auffassung, das sei nicht möglich, da durch das BV die Urlaubstage für sie wegfallen. Ist natürlich nicht richtig, die Urlaubstage bleiben bestehen. Nun zur konkreten Frage: Könen Minustage mit Urlaubstagen verrchnet werden? Sollte der AG die Minustage dem Gehalt in Abzug bringen, dann wirkt sich das ja auch auf das Elterngeld aus. Vielen Dank im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, verrechnen mit Urlaub geht nicht. Es kommt darauf an, was im Vertrag steht. Liebe Grüße NB


chrissicat

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Minusstunden mit Urlaub zu verrechnen ist normalerweise nicht möglich! Es ist ligitim, wenn der Arbeitgeber Minusstunden mit dem Gehalt verrechnet. Wie viel arbeitet deine Schwester denn? 2,5 Tage ist so extrem viel ja auch nicht, beim Durchschnitt der letzten 12 Monate.


Mitglied inaktiv

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Fraglich empfinde ich eher, wie konnte sie die Minustage überhaupt bekommen? Wenn der AG ihr mangels Patienten keine Termine geben kann, dann ist das nach meinem Verständnis sein Ding. Außer evtl sie arbeitet freiberuflich oder ähnliches. Anders sieht es aus wenn sie von sich aus gesagt hat, ist ja weniger zu tun, ich gehe dann mal früher. Dann kann der AG ihr das jetzt natürlich vom Gehalt abziehen oder eben auch vom Urlaub. Das die Urlaubstage nicht verfallen ist wo klar, zudem erwirbt sie ja eh im Mutterschutz neuen Anspruch - und der kann dann ja eh nicht verfallen - da dann ja auch kein BV mehr gilt. Da würde ich den AG mal ganz nett drauf hinweisen, viele wissen es eben nicht besser.


Mitglied inaktiv

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Gewisse arbeitszeitliche Flexibilität die sich nach dem Kundenaufkommen richtet, ist in den Berufen wie Physiotherapeut, Friseur, Logopäde usw. unabdingbar. Solche Dinge sind gewöhlich im Arbeitsvertrag näher geregelt.


Klara01

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Vielen Dank an euch schonmal für die Antworten. Es verhält sich, wie Uriah es festgestellt hat. Es waren nicht genügend Patienten, so dass sie keine Arbeit hatte und Minusstunden angesammelt hat (kam nicht von ihr aus). Sie ist abhängig beschäftigt, also weder selbstständig noch freiberuflich tätig. Ihr ist durchaus bewußt, dass diese Minuszeit verrechnet wird. Damit hat sie auch kein Problem. Sie hätte es eben gern mit den Urlaubstagen ausgeglichen (hier dachte der AG übrigens, dass der Anspruch auf den Urlaub aufgrund des BV verfallen wäre). Was im AV steht, kann ich leider nicht sagen. Klar wird es sicherlich nicht die Welt an Geld sein, sie arbeitet normalerweise 38,5 Stunden. Es geht nur darum herauszufinden welche Möglichkeiten sie hat. Wie gesagt, scchonmal danke an euch ;-)


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