gretafuchs
Guten Abend Frau Bader! Ich bin Alleinerziehend und habe meinen Arbeitsvertrag aufgrund der Arbeitszeiten und den Betreuungszeiten meines Sohnes auflösen müssen. Der Arbeitgeber hat mir nichts angeboten, außer die Arbeitszeit von 14-20Uhr, in welchen ich jedoch keine Betreuung für mein Kind bekommen habe. Vor meiner Elternzeit haben sich Minusstunden angesammelt, diese wurden mir jedoch ausgezahlt. Ich soll den Arbeitgeber diese nun zurückerstatten, da ich die Arbeitszeit nicht erbracht habe (wir wurden jedoch mehrfach dazu aufgefordert, Minusstunden zu erbringen, keinesfalls Überstunden). Bin ich nun tatsächlich verpflichtet dieses Geld zurückzuzahlen? Vielen Dank und freundliche Grüße Greta
Hallo, warum sind die Minusstunden denn angefallen? Weil der Ag Sie nicht beschäftigen konnte? Liebe Grüße NB
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