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Darf der Arbeitgeber mir eventuelle Minusstunden vom letzten Gehalt vor Beginn des Mutterschutzes abziehen, obwohl feststeht, daß ich nach der Elternzeit definitiv wieder meine alte Stelle besetzen werde?
Hallo, entscheidend ist der Durchschnitt der letzten 13 Gehälter, die nach Vertrag berechnet werden. Gruß, NB
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