Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin siet einem jahr durchgängig mit einem Lohn von etwa 390 in einem betrieb mit ca 70 angestellten beschäftigt. Nun bin ich ss et ist am 20.04.2008. Ich möchte nach der geburt weiterarbeiten. Heute sagte mir meine abteilungleiterung ich solle mich darauf einstellen das bei uns an minijobber grundsätzlich kein mutterschaftsgeld gezahlt werde. Stimmt das das minijobber keinen anspruch auf muuterschutz haben? Ich habe keinen schriftlichen arbeitsvertrag. Als ich einmal wegen einer bronchitis krankgeschrieben war habe ich auch kein lohn bekommen mit der begründung ich bekäme stundenlohn. Habe ich wenn ich ss-bedingt krankgeschrieben werde also total ausfall, genau wie in der regulären mutterschutz zeit`? LG
Hallo, Sie haben Mutterschutz 14 Wo., aber bekommen kein MG, nur die Einmalzahlung iHv 210 € vom Bundesversicherungsamt. Das liegt daran, dass Sie keine KK zahlen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, du bekommst nur 210 eur einmalzahlung an mutterschaftsgeld von so einer Behörde. Weiß gerade nicht welche. Dein Arbeitgeber braucht nichts zu zahlen. Wenn du nach Arbeitsstunden bezahlt wirst, braucht dein Arbeitgeber bei Krankheit tatsächlich nicht zu zahlen. Das wäre nur der Fall, wenn er pauschal 400 eur bezahlen würde. LG Arlett
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