Ricarda310
Guten Morgen Frau Bader, Ich arbeite momentan in meinem Hauptberuf (33Std/Woche) und auf 450€ Basis, um das Elterngeld beim 2. Kind etwas zu pushen. Nun meine 2 Fragen: darf ich während meiner elternzeit einen anderen 450€ Job annehmen, obwohl ich aus dem alten 450€ Job das Elterngeld beziehe. Bzw darf ich das Arbeitsverhältnis kundigen & bekomme trotzdem das Elterngeld aus dem „alten“ 450€ Job? Vielen Dank im Voraus
Hallo, ja, Sie können kündigen, das hat mit dem EG nichts zu tun. Ansonsten bedürfen Sie die Zustimmung zumindest vom Haupt-AG (je nach Arbeitsvertrag). Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ja darfst du.... Am besten kündigst du den alten Minijob
Felica
Bedenke aber, wenn du EG beziehst und zudem auf 450 € Basis in der EZ arbeitest, dann wird, je nach Art und Höhe des EG, dieses gekürzt. Da Einkommen während des EG immer bei der EG-Kasse mitgeteilt werden muss und wie gesagt dort dann zu Anrechnung führt. Bei Basis-EG wird alles außer dem Mindestsatz von 300 € angerechnet, bei EG Plus hängt es von der Einkommensdifferenz an, grob gesagt darf man da aber etwa 50% zuverdienen ohne das das EG gekürzt wird.
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