Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Minijob und Stundenzettel

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Minijob und Stundenzettel

Mitglied inaktiv

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Hallöchen, ich muß für meinen Minijob einen Stundenzettel für April ausfüllen. Ich arbeite jeden tag 2 Stunden und max. 40 Stunden im Monat der Rest ist Überstunde aufzuschreiben. Ich soll jetzt aber nur die tatsächlich gearbeiteten Stunden eintragen, dann würden mir die Stunden an 4 Urlaubstagen und die von den Feiertagen. Kann ich für diese Tage auch 2 Stunden eintragen? Wie soll ich mich verhalten? lg lucalino


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sorry, verstehe ich nicht. Fragen Sie bitte nochmal irgendwie einfacher. Meinen Sie, ob man, wenn man zB immer Freitags arbeitet und der Freitag ein Feiertag ist, die Stunden nacharbeiten muss? Nein, muss man nicht. Da hat man Glück gehabt. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, mir ist dabei wichtig zu wissen ob ich wegen der Feier- und Urlaubstage nun minus-Stunden oder sogar plus-Std.habe. Wenn ich die 4 Wochen im April täglich 2 Std. gearbeitet hätte, käme ich sogar zu einem Überhang von 4 Stunden, da der April mehr als 4 Wochen hat. Andersherum gab es 2 Feiertage und 4 Urlaubstage die mir zu den 40 Std im Monat fehlen. Einen lieben Gruß und Danke für Ihre Hilfe. lucalino


Mitglied inaktiv

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Liebe frau Bader, vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Ich versuche es noch einmal einfacher zu formulieren. Der Monat April hat mehr Tage als nur vier Wochen, ich arbeite täglich 2 Stunden und max. 40 Std. im Monat! (4 Wochen x 10 Stunden = 40 Stunden) Die Feiertage sind also als gearbeitete Zeit anzusehen??? Habe ich 4 Überstunden, denn am 29 + 30.04 habe ich ebenfalls 2 Std. gearbeitet. Ich hoffe es war etwas präziser. Vielen Dank im voraus. lg Katja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, verstehe ich immer noch nicht. Jeder Monat (bis auf Feb.) hat mehr als 4 Wo. Liebe Grüsse, NB


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