Ani123
Kind (3) stürzt in der Obhut der Babysitterin und kommt mit Rettungswagen ins Krankenhaus und wird stationär aufgenommen. Die KM wird angerufen und verlässt deshalb 1 Stunde eher die Arbeit. KM bleibt mit Kind im Krankenhaus, welches am nächsten Tag entlassen wird. Sie geht am Mittwoch wieder zur Arbeit, weil KV die nächsten Tage Kind-krank nimmt. KM arbeitet seit Anfang des Jahres auf Minijobbasis (tgl. 2 Stunden). Im Internet steht, dass bei Minijob lt. BGB §616 5 Tage Kind-krank zusteht. Da sie mit dem Kind im Krankenhaus war, kann sie das damit geltend machen? Was braucht sie dafür um es jetzt noch einzureichen (Unfall war vor 2 Wochen)? Zurzeit hat sie deshalb 3 Minusstunden, welche der AG ihr vom Gehalt abziehen möchte. Darf er das?
Hallo, nach § 616 BGB bekommt man Lohn, obwohl man fehlt, wenn es plötzlich und unvorhergesehen ist. Das ist hier der Fall. Danach würden Sie Lohn bekommen. Schauen Sie aber in den Vertrag, § 616 BGB ist ganz häufig ausgeschlossen. Das ist zulässig, dann bekommen SIe nichts. Liebe Grüße NB
drosera
Hi, es wäre sinnvoll, wenn sich die KM im Krankenhaus noch die A1-Bescheinigung besorgen würde, dass die elterliche Begleitung des Kindes notwendig war ( mit Aufnahme- und Entlassungsdatum). Damit kann man bei der Krankenkasse des Kindes Lohnerstattung beantragen. Der AG behält dann den Lohn ein, muss aber bei der Berechnung mitwirken. Das läuft über die sogenannte "Krankenhausbegleitung" und zählt nicht zu den Kind-krank-Tagen.
lilly1211
Ja natürlich darf er den Lohn abziehen. Sie hat ja nicht gearbeitet. Die Frage ist doch ob sie den Ausfall von der Krankenkasse erstattet bekommt. Und dazu braucht sie eine Bescheinigung. Warum ruft sie nicht die Kasse an und fragt wie das genau abläuft? Das wäre doch der einfachste Weg. Die Kasse vom Kind natürlich, nicht ihre! Ist Kind privat gibt es keine Erstattung.
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