Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, wie verhält es sich denn, wenn ich zu Beginn meiner Schwangerschaft einen Minijob neben meiner Vollzeitstelle antrete und mich dann direkt krank melde oder ein BV für den Nebenjob erhalte? Ich habe ja dann noch kein Gehalt für diese Stelle erhalten. Wir mir der Lohn weitergezahlt und wird dieser beim Elterngeld berücksichtigt? Besteht hier außerdem Kündigungsschutz? Vielen Dank.
Hallo, Sie bekommen bei einer AU den Lohn weiter, aber kein Krankengeld. Im BV bekommt man den Lohn weiter. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, danke für Ihre schnelle Antwort. Gilt das denn auch, wenn ich noch kein Monatsgehalt bei dieser Minijob-Stelle erhalten habe? Wieso erhalte ich kein Krankengeld? Danke.
Strudelteigteilchen
Auch im Minijob gibt es in den ersten vier Wochen nach Arbeitsantritt keine Lohnfortzahlung. Und weil im Minijob die KK nicht einspringt, hat man dementsprechend keinen Anspruch auf Lohn, wenn man sich schon vor Arbeitsantritt oder in den ersten vier Wochen danach krank meldet.
Mitglied inaktiv
Danke für die Antwort. Wenn ich mich also erst nach 4 Wochen krankmelde (egal ob im Haupt- oder Nebenjob?) erhalte ich meinen Lohn weiter? Wie spielt sich das selbe Szenario beim Beschäftigungsverbot ab? Danke!
Strudelteigteilchen
Richtig, nach vier Wochen Beschäftigung greift die Lohnfortzahlung bei einer AU. Dann gibt es sechs Wochen lang Lohn vom Arbeitgeber. Im "normalen" Job greift danach das Krankengeld von der Kasse, im Minijob gibt es nach sechs Wochen nix mehr - keine Versicherung, kein Geld. Im BV bekommt man das, was man bekommen würde, wenn man arbeiten würde. Du weißt aber, daß der Haupt-Arbeitgeber einem Nebenjob zustimmen muß? Und ich weiß nicht, wie das aufgenommen wird, wenn man bereits schwanger ist und dann einen Nebenjob annimmt, der einen evtl. schon wegen der zusätzlichen Arbeitszeiten über die gesetzlich erlaubten Stunden bringt.....
mellomania
deine frage ist etwas seltsam tut mir leid. entweder man ist JETZT krank oder erhält JETZT ein bv (was man im übrigen nur bekommt, wenn man grundsätzlich arbeitsfähig also nicht krank ist) oder eben nicht. aber vier wochen warten und dann krankmachen....der ganze fragenstrang hat einen faden beigeschmack...hmmm
Andrea6
Du wirst doch nicht im Wissen, daß eine Schwangerschaft besteht, einen (genehmigungspflichtigen!) Nebenjob annehmen wenn du schon weißt, daß du wegen der Arbeitszeitbestimmungen gar nicht beide Arbeitsverträge bedienen kannst!
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