Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Minijob nach EU

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Minijob nach EU

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Sehr geehrte Frau Bader, nach 6 Jahren EU fange ich im März nächstes Jahr wieder bei meinem alten AG zu arbeiten an. Vorher betrug die AZ/Woche = 38,5 Std bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Nun gehe ich 10 Std./Woche. Wie ist hier die Regelung betr. dem Gehalt? Kann ich anteilig dasselbe Gehalt verlangen wie vor dem EU? Muss ein neuer Arbeitsvertrag mit der geringeren Stundenzahl von mir unterschrieben werden oder besitzt der alte nach wie vor Gültigkeit? Sollte hier lediglich die Stundenanzahl schriftlich als Nachtrag fixiert werden? Vielen Dank für Ihre Antwort. VG Michaela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Gehalt anteilig. Der Vertrag nicht neu - sonst haben Sie evtl. eine neue Betreibszugehörigkeit. Liebe gRüsse, NB


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