Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Minijob Mutterschaftsgeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Minijob Mutterschaftsgeld

Inaprima

Beitrag melden

Hallo Frau Bader , Ich arbeite auf Minijobbasis (Netto 401Euro) und bin bei meinen Mann mit Familienversichert. Nun habe ich gelesen das ich mein Mutterschaftsgeld dann vom Bundesversicherungsamt bekomme in Höhe von 210 Euro für die gesamte Mutterschutzeit Plus Arbeitgeberzuschuss . Das wären pro Tag mit Arbeitgebetzuschuss 2 ,49 Euro das macht einen Verlust pro Monat von 326,40 Euro für die gesamte Mutterschutzeit von 1 142,40 Euro aus ..... Es steht aber überall das Schwangeren keine finanziellen Nachteile aufgrund Ihrer Schwangerschaft entstehen sollen. Das ist aber hier der Fall. Habe ich dann einfach Pech gehabt ? Oder habe ich die Möglichkeiten mein normales Gehalt auch in der Mutterschutz zu bekommen ,weil es für mich doch größere finanzielle Einbuße sind? Vielen Dank für Ihr Mühe im voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, der Anteil vom AG ist nur 0,36 € - ansonsten ist es alles richtig so. Sie haben ja auch nicht in die Krankenkasse eingezahlt. Liebe Grüße NB


Felica

Beitrag melden

Wieso hast du einen Nachteil? Du hast doch auch nichts eingezahlt um ein Mutterschaftsgeld zu generieren? Du zahlst doch gar nicht selbst in die Krankenversicherung ein, warum solltest du also eine Leistung von dieser bekommen? Das hört sich hart an, aber so sind die einfachen Fakten. Um eine Leistung aus den Sozialversicherungen zu bekommen, muss man auch in diese einzahlen. das betrifft Mutterschaftsgeld, wie eben auch Rente, Arbeitslosengeld und Krankengeld. Zahlt man da nicht ein, dann kann man sich eben auch nicht auf die Leistungen berufen. Das ist eben der Nachteil wenn man mein einen Minijob zu machen statt in TZ zu arbeiten. Ach ja, nach der Geburt bekommst du dafür Elterngeld ab Geburt, rückwirkend. Du hast also nur die Einbussen vor Geburt und die Differenz zischen EG und Mutterschaftsgeld, was aber bei dir ja nicht so einen riesen Unterschied ausmacht. Weil 300 € Elterngeld bekommst du auf jeden Fall wenn du Basis-EG wählst. Deine Nachteil sind für mich der Grund warum ich von Minijobs abrate. Lieber dann 5 Std mehr die Woche arbeiten und auf TZ machen. Dank Mindestlohn sind die Unterschiede nicht mehr so gravierend. Wer im Monat auf 50 Arbeitsstunden kommt ist ja bereits raus aus dem 450 € Job und im TZ-Bereich drin. Mit ca. 60 monatlichen Arbeitsstunden hat man dann nach Abzug von Steuer, SV usw auch in etwa 450 €, hat aber alle Vorteile weil selbst sozialversichert. Würde ich mal drüber nachdenken, so als langfristiger Rat. Den an Rente usw musst du ja auch denken, sonst fehlen dir da irgendwann im blödesten Falle die entsprechende Nachweise.


luvi

Beitrag melden

Hallo, Du hast einen Denkfehler. Wie kommst du denn auf diese Zahlen? Der vorgeburtliche Mutterschutz dauert 6 Wochen. Statt 6oo Euro zu verdienen, bekommst du 200 Euro (und bleibst zu Hause). Ab Geburt gibt es Elterngeld. Alternativ, wenn du den Einkommensverlust nicht hinnehmen möchtest, kannst du bis zur Geburt arbeiten. 400 Euro - Jobs haben Vorteile, aber auch Nachteile. Das ist einer davon. Dafür hast du aber auch nicht jahrelang in die Krankenversicherung, Rente, Sozialversicherung eingezahlt, keine Steuern usw. LG luvi


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, Ich bin derzeit im zweiten Jahr Elternzeit, die im Juni 2019 enden würde. Seit September 2018 habe ich einen Minijob bei einem anderen Arbeitgeber. Nun bin ich wieder schwanger und mein Mutterschutz für Kind 2 wird im August 2019 beginnen. Mit meinem alten Arbeitgeber habe ich bereits gesprochen, ich werde für den kurzen ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit mit meinem ersten Kind. Mein zweites Kind müsste im September dieses Jahres kommen. (Da bin ich auch noch im Elternzeit) Ich habe gelesen, dass durch Beendigung der Elternzeit für mein erstes Kind und gleichzeitige Beantragung der Elternzeit für das zweite Kind (ab ein Tag vor der Mutte ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich mit meinem ersten Kind in Elternzeit (3 Jahre). Ich würde gerne arbeiten, wir planen aber auch ein zweites Kind. Soweit ich weiß, bekomme ich bei Beendigung der Elternzeit durch den Mutterschutz bei einem zweiten Kind das Mutterschaftsgeld auf Basis des früheren Vollzeitgehalts gezahlt. Korrekt? Nun f ...

Hallo Und zwar folgende Frage Ich befinde mich noch in Elternzeit seit der Geburt meiner ersten Tochter 2019. Seit etwa einem Jahr habe ich außerdem einen Minijob mit einem Nettoverdienst von 400€. Jetzt bin ich wieder schwanger und ab dem 14 Februar in Mutterschutz bekomme ich den dann Mutterschutzgeld sprich die 13€ von der Krankenka ...

Hallo Und zwar folgende Frage Ich befinde mich noch in Elternzeit seit der Geburt meiner ersten Tochter 2019. Seit etwa einem Jahr habe ich außerdem einen Minijob mit einem Nettoverdienst von 400€. Jetzt bin ich wieder schwanger und ab dem 14 Februar in Mutterschutz bekomme ich den dann Mutterschutzgeld sprich die 13€ von der Krankenka ...

Hallo, seit der Geburt meiner Tochter (Februar 2020) bin ich in Elternzeit. Die Elternzeit habe ich bis zum 3. Geburtstag meiner Tochter beantragt. Soweit ich weiß bekomme ich, wenn innerhalb dieser 3 Jahre ein zweites Kind kommt und ich die Elternzeit zum Beginn der Mutterschutzfrist beende das Mutterschaftsgeld in der gleichen höhe wie ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe mal gehört / gelesen, dass wenn man in der Elternzeit wieder schwanger wird, wieder erneut Mutterschaftsgeld beantragen kann bzw. man beendet kurz vorher die Elternzeit damit man das MG ausgezahlt bekommt. Ist das soweit richtig? Jetzt frage ich mich nur, was wenn ich zb in der Elternzeit einen Minijob bei einem an ...

Hallo, ich habe eben den Bericht zu folgendenr Frage gelesen: "Kündigung Minijob während Elternzeit für erhöhten AG-Zuschuss Mutterschaftsgeld?" Ich würde sagen, dabei handelt es sich genau um das was ich wissen möchte. Wie fällt der Mutterschaftszuschlag vom AG fürs 2. Kind aus, wenn ich während der Elternzeit vom ersten Kind einen Minijob ...

Hallo, momentan befinde ich mich noch in der Elternzeit meines ersten Kindes. Da ich wieder schwanger bin, habe ich die Elternzeit bei meinem Arbeitgeber um einen Monat verlängert, sodass diese einen Tag vor dem neuen Mutterschutz endet. Ich habe in der Elternzeit auf Minijobbasis bei einer Tochterfirma meiner alten Firma gearbeitet und monatl ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bekomme seit 2018 die volle Erwerbsminderungsrente und bin nebenbei auf minijob Basis angestellt, allerdings seit November 2023 im Beschäftigungsverbot.nun wollte ich eben bei der Krankenkasse das Mutterschaftsgeld beantragen, da sagte man mir,das es mir nicht zusteht. Ist dies richtig, da ich ja eigentlich beschäftigt ...