E_Eva
Hallo, seit der Geburt meiner Tochter (Februar 2020) bin ich in Elternzeit. Die Elternzeit habe ich bis zum 3. Geburtstag meiner Tochter beantragt. Soweit ich weiß bekomme ich, wenn innerhalb dieser 3 Jahre ein zweites Kind kommt und ich die Elternzeit zum Beginn der Mutterschutzfrist beende das Mutterschaftsgeld in der gleichen höhe wie beim ersten Kind. Wie ist die Situation wenn ich jetzt während der Elternzeit einen Minijob bei einem anderen Arbeitgeber annehme? Bekomme ich dann trotzdem das Mutterschaftsgeld vom alten Arbeitgeber? Vielen Dank im Voraus :-)
Hallo, üblicherweise ist die Nebentätigkeit auf die EZ beschränkt. Wenn also die TZ endet (weil die EZ endet) lebt der alte Vertrag wieder auf und Sie bkeommen aus diesem EG. Liebe Grüße NB
Felica
wenn du dann die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beendest, dann ja. Der Minijob wird das EG aber minimal erhöhen. EG wird jetzt bereits schon nur Mindestsatz werden, evtl ein paar € mehr.
MamaausM
Rechtliche Hinweise Dein AG muss der Nebentätigkeit zustimmen Der Minijob muss auf die Elternzeit befristet sein. Dann endet dieser job sobald du deine Elternzeit wegen neuem Mutterschutz beendest
E_Eva
Danke für die schnellen Antworten. Mir ist bewusst, dass der 450€ Job leider nichts für das Elterngeld bringt. Wie kann ich den 450€ Job befristen? Ich weiß doch gar nicht bis wann ich wieder schwanger werde? Wird das nachgeprüft? Ich hatte mir überlegt, evtl. nach dem 1. Geburtstag vom 2. Kind den 450€ Job während der Elternzeit wieder anzufangen. Das wäre mit einer Befristung dann ja nicht möglich.
Felica
Er muss nicht befristet sein. Die Aussage ist falsch. Es bietet sich aber an den Vertrag auf die EZ zu befristet wenn es sonst Probleme geben könnte später mit dem VZ-Job. Oder halt rechtzeitig dran zu denken das man den minibob kündigt. Solange es jobtechnisch passt und man nicht mehr als 48 Std die Woche arbeitet, ist das ja ausserhalb der EZ zulässig.
MamaausM
Du befristet ihn bis zum 3. Geburtstag von deinem Kind. Und wenn schwanger kündigst du den Minijob. Dann endet der Minijob und da du ja beim Haupt AG die Elternzeit beendest, bekommst du danach das Mutterschaftsgeld wie beim ersten Kind.
E_Eva
Das verstehe ich nicht
Beeinflusst die Befristung das Mutterschaftsgeld?
Oder muss ich nur aufpassen, dass ich nach der Elternzeit nicht mehr als 48 Stunden arbeite?
Ich möchte mir halt gerne die Option offen lassen nach dem 2. Kind erst einmal nur im 450€ Job zu arbeiten.
MamaausM
Wenn du den Minijob weiterlaufen lässt, kommst du in Bedrängnis die Wochenarbeitszeit zu überstreiten. Darum befristen die meisten auf die Elternzeit.
MamaausM
Frau Bader meint aus dem alten Vertrag bekommst das MG = Mutterschaftsgeld Das Elterngeld geht aus den 12 Monate vor Geburt. Monate mit Mutterschaftsgeld werden ausgeklammert und Monate mit Elterngeld (bis 12 Lebensmonat) auch.
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