Goldschatz12
Hallo, Es ist eine rein theoretische Frage. Zur Zeit bin ich in Elternzeit. Sie endet am 11.5.2014. Sollte ich in der Zeit, wo ich noch in Elternzeit bin, erneut schwanger werden und der ET würde in die Elternzeit fallen. bekomme ich dann Mutterschaftsgeld von der KK und vom AG? Oder steht mir das nicht zu? Elterngeld würde ich dann ja nur das min. Bekommen.
Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Mit laufendem/ruhenden Vertrag bekommst du, wenn die neue Mutterschutzzeit komplett in der Elternzeit liegt, nur die täglich 13 Euro von der KK. Für die Tage, die nach der Elternzeit, aber im Mutterschutz für Kind 2 liegen, bekommst du zusätzlich den Zuschuss vom AG. (Du kannst die laufende Elternzeit pünktlich zum Mutterschutzbeginn unterbrechen!) Den Mindestsatz an Elterngeld erhältst du, wenn du zwischen den Geburten nicht arbeiten gehst und die Geburten 2 Jahre oder länger auseinander liegen. Gruß Sabine
Goldschatz12
Ich habe einen unbefristeten Vertrag. Verstehe ich das richtig das ich Zb. Meine Elternzeit am 1.2.2014 vorzeitig beenden könnte um am 2.2.2014 Wieder in Mutterschutz zu gehen. Dann müsste der ag auch seinen Teil zum Mutterschutzgeld zahlen?! Die Elternzeit die ich von Kind noch übrig habe,kann ich mir dann gutschreiben lassen.
SumSum076
Genau! Nur zum gutschreiben... Wenn du die Zeit über den dritten Geburtstag hinaus übertragen willst, brauchst du dazu die Zustimmung von deinem AG. Gruß Sabine
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