Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld während der Elternzeit?!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Mutterschaftsgeld während der Elternzeit?!

Goldschatz12

Beitrag melden

Hallo, Es ist eine rein theoretische Frage. Zur Zeit bin ich in Elternzeit. Sie endet am 11.5.2014. Sollte ich in der Zeit, wo ich noch in Elternzeit bin, erneut schwanger werden und der ET würde in die Elternzeit fallen. bekomme ich dann Mutterschaftsgeld von der KK und vom AG? Oder steht mir das nicht zu? Elterngeld würde ich dann ja nur das min. Bekommen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB


SumSum076

Beitrag melden

Mit laufendem/ruhenden Vertrag bekommst du, wenn die neue Mutterschutzzeit komplett in der Elternzeit liegt, nur die täglich 13 Euro von der KK. Für die Tage, die nach der Elternzeit, aber im Mutterschutz für Kind 2 liegen, bekommst du zusätzlich den Zuschuss vom AG. (Du kannst die laufende Elternzeit pünktlich zum Mutterschutzbeginn unterbrechen!) Den Mindestsatz an Elterngeld erhältst du, wenn du zwischen den Geburten nicht arbeiten gehst und die Geburten 2 Jahre oder länger auseinander liegen. Gruß Sabine


Goldschatz12

Beitrag melden

Ich habe einen unbefristeten Vertrag. Verstehe ich das richtig das ich Zb. Meine Elternzeit am 1.2.2014 vorzeitig beenden könnte um am 2.2.2014 Wieder in Mutterschutz zu gehen. Dann müsste der ag auch seinen Teil zum Mutterschutzgeld zahlen?! Die Elternzeit die ich von Kind noch übrig habe,kann ich mir dann gutschreiben lassen.


SumSum076

Beitrag melden

Genau! Nur zum gutschreiben... Wenn du die Zeit über den dritten Geburtstag hinaus übertragen willst, brauchst du dazu die Zustimmung von deinem AG. Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, ich habe folgende Frage: Am 30.12.2011 kam mein Sohn zur Welt und ich habe für ihn 2 Jahre Elternzeit beantragt. Diese läuft am 24.02.2014 aus und nun bin ich wieder schwanger. Der vorraussichtliche Geburtstermin ist der 13.08.2013. Demnach würde mein Mutterschutz am 02.07.2013 beginnen. Allerdings bin ich dann ja noch in der Elternzeit ...

Re: Mutterschaftsgeld beim 2ten Kind während der Elternzeit Hallo, vielen Dank für ihre Antwort. Gibt es diesen Passus irgendwo schriftlich nachzulesen damit ich das in mein Schreiben für den AG verwenden kann? Finde im MuSchu nur den §14 Abs.4. Aber ergibt sich daraus eindeutig das wenn ich die EZ abbreche mir wieder volles Muschu-Geld vom ...

Sehr geehrte Frau Bader, folgendes Sachverhalt: 1. Kind 31.03.2014 geboren Elternzeit und Elterngeld 2 Jahre 2. Kind Entbindungstermin 7.11.2015 Die Krankenkasse "würde" meine Frau Mutterschaftsgeld (6 Wochen vor ET, 8 Wochen danach) bezahlen. Ein Ausgleich vom AG wünschen wir nicht. Frage: Sollten wir das Mutterschaftsgeld in Ans ...

Guten Tag Frau Bader, meine erste Tochter wurde am 5.12.12 geboren. Meine zweite Tochter am 7.3.16, also nach Ende der drei Jahre Elternzeit. Ab 1.1.14 bis 4.12.15 habe ich Teilzeit während der Elternzeit gearbeitet (Teilzeit AV befristet für die EZ). Ab 5.12.15 hat mein Vollzeitarbeitsvertrag wieder gegriffen und die Schutzfrist für Kind 2 begann ...

Hallo, ich war gerade bei meiner Krankenkasse und habe den voraussichtlichen Entbindungstermin meines 2. Kindes angegeben, bzw. die Bescheinigung des Arztes abgegeben. Diese Dame meinte ich muss meine Elternzeit von 3 Jahre auf 2 Jahre verkürzen, damit ich wieder das Mutterschaftsgeld bekomme. Das sei seit 2015 neu. Mein 1.Kind ist am 5.01. ...

Hallo Frau Bader, Ich befinde mich seit April 2016 in einer Teilzeitbeschäftigung (30 h). Zur Geburt meines Sohnes im Feb 2017 habe ich Elternzeit bis Mitte April 2019 angemeldet. Seit Feb 2018 bin ich bei einem anderen AG für 30h angestellt. Nun bin ich wieder schwanger und erwarte das Kind im Mai 2019. Beide AG sind über Schwangerschaft infor ...

Hallo, seit der Geburt meiner Tochter (Februar 2020) bin ich in Elternzeit. Die Elternzeit habe ich bis zum 3. Geburtstag meiner Tochter beantragt. Soweit ich weiß bekomme ich, wenn innerhalb dieser 3 Jahre ein zweites Kind kommt und ich die Elternzeit zum Beginn der Mutterschutzfrist beende das Mutterschaftsgeld in der gleichen höhe wie ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses beim Mutterschaftsgeld im Falle einer Entgeltänderung. Meine Firma hat aufgrund schlechter Wirtschaftslage für das Quartal 1 2025 die 4-Tage-Woche (mit entsprechender Entgeltreduzierung) als Einsparmaßnahme ausgerufen. Die Mitarbeiter konnten dieser ...

Hallo Frau Bader, ich bin ausschließlich geringfügig beschäftigt (530€ monatl. Netto) und bin über meinen Mann familienversichert. Ich bekomme also das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung in Höhe von einmalig 210 €. Wie berechnet sich nun der Arbeitgeberzuschuss? Auf der einen Seite heißt es ja, der Arbeitgeberzuschuss soll ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...

Öffne Privacy-Manager