Hallo
Unser erstes Kind kam im Oktober 2015 zur Welt.
Ich bekomme jetzt Elterngeld für ein Jahr und habe Elternzeit für 2 Jahre eingereicht.
Ab November 2016 (also nach einem Jahr) möchte ich wieder in Teilzeit arbeiten.
Mein Arbeitgeber fragt nun an, ob ich evtl. schon früher auf 450€-Basis anfangen könnte zu arbeiten. Grundsätzlich würde ich es machen. Ich weiß auch, dass es mit dem Elterngeld verrechnet wird.
Allerdings wünschen wir uns zeitnah ein zweites Kind. Falls es mit dem zweiten Kind bald klappen sollte, frage ich mich nun ob dann auch die 450€ für die Berechnung herangezogen werden, oder erst die Teilzeiteinkünfte ab dem ersten Geburtstag des 1.Kindes.
von
americanstar
am 03.03.2016, 15:23
Antwort auf:
Minijob in Elterngeldzeit
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.03.2016