Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Minijob 520€

Frage: Minijob 520€

Dudu_04

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Hallo, Da ich nun schwanger bin erhalte ich für meinen minijob wahrscheinlich einen Beschäftigungsverbot. Nun muss ich für die Zeit jemand anderen suchen bis nach dem Mutterschutz. Mein Mann würde es für mich machen. Meine Frage: Mein Mann arbeitet hauptberuflich und würde diesen 520€ Nebnjob neben her machen. Wisst ihr ob man Ende bei der Steuererklärung es vorzeigen muss dass er einen Nebenjob hat bzw. Wen ja muss man einiges dann nachzahlen für das das er einen Minijob hat?Die Steuerklasse ändert sich ja indemfall auch dann? Danke für die Info


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, in der ESt-Erklärung muss man auch den Minijob angeben, er ist aber steuerfrei. Ansonsten: ich bin kein Steuerberater. Liebe Grüße NB


Lena_1922

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Die Steuerklasse ändert sich nicht. Dein Mann kann einen 520 Euro Job machen, muss ihn aber beim Haupt Arbeitgeber anmelden. Die 520 € werden pauschal versteuert. Du mußt allerdings keinen Ersatz besorgen, das ist Aufgabe des Arbeitgebers. Du bekommst Mutterschutzlohn von deinem Arbeitgeber im Beschäftigungsverbot. Der Mutterschutzlohn wird bis zum Beginn der normalen Mutterschutzfrist gezahlt. Der Mutterschutzlohn entspricht in der Regel wenigstens dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder bei monatlicher Entlohnung der letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft. Der Arbeitgeber bekommt das über das Umlageverfahren erstattet.


MamaausM2

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Naja das die ap sich selber eine Vertretung sucht, verstehe ich schon. Schließlich hat sie nach den Mutterschutz den Job wieder


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