Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mini Job, ich wurde gekündigt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mini Job, ich wurde gekündigt

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bäder, ich habe seit über 2 Jahren bei einen Bekannten einen Mini Job als Bürokraft . Er hat mich damals angemeldet. Ich habe höchstens im Monat 150 Euro verdient. Nun hab ich vor 2 Wochen ein Baby bekommen und da ich auch eine Thrombose bekam, sagte ich ihm, dass ich ihm erstmal nichts schreiben kann. Ich hätte es mit seinem Laptop von zu Hause aus gemacht. Er hatte noch eine Bekannte, die ihm die Rechnungen schreibt. Und nun sagte er mir, dass ich auch nach dem Mutterschutz nicht mehr arbeiten brauch, dass das jetzt seine bekannte macht und mir mit 4 Kindern zu viel wird. Dabei hätte ich es prima von zu Hause aus machen können. Er kann doch nicht sagen, als Grund, ich hab 4 Kinder oder weil ich Stille. Darf er mich einfach kündigen? Ich bin enttäuscht darüber.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, im Mutterschutz keine ihn nicht kündigen, erst danach, wenn Sie keine Elternzeit beantragen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Er darf dir frühstens nach dem Mutterschutz kündigen - wenn Du keine EZ nimmst. Wenn Du EZ nimmst, dann erst nach der EZ. Heißt, Kündigung darf dir erst am ersten Arbeitstag überreicht werden, und dann muss die Kündigungsfrist auch noch eingehalten werden. So oder so, du darfst jetzt gar nicht arbeiten. Die 8 Wochen nach der Geburt gibt es ein absolutes Beschäftigungsverbot !!! Genau dafür bekommen Frauen welche selbst krankenversichert sind dann ja das Mutterschaftsgeld, und du eben, sobald beantragt und genehmigt das Elterngeld. Und herzlichen Glückwunsch noch.


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