Dojii
Sehr geehrte Frau Bader, bei folgender Frage haben Sie geantwortet. dass man mind. zwei Monate Basiselterngeld oder vier Monate Elterngeld Plus beziehen muss, um anspruchsberechtigt zu sein. https://www.rund-ums-baby.de/recht/Elterngeldbescheid-nachtraeglich-aendern-moeglich-Elternzeit-vorzeitig-beenden_245159.htm "Hallo, 1. Eine Änderung ist grundsätzlich möglich, er muss aber mindestens zwei Basis oder vier Bonusmonate nehmen, um überhaupt Elterngeld zu bekommen." Das ist so leider nicht korrekt. Gem. BEEG muss man um anspruchsberechtigt zu sein, schlicht zwei Lebensmonate in Anspruch nehmen. Welcher Art ist im Gesetz explizit nicht festgelegt. § 4 Abs. 4 S. 2 BEEG: "Ein Elternteil hat nur Anspruch auf Elterngeld, wenn er es mindestens für zwei Lebensmonate bezieht." Die Richtlinien zum BEEG konkretisieren das auch noch einmal unter Punkt 4.4.2: "Ein Elternteil muss mindestens für zwei Lebensmonate Elterngeld (Basiselterngeld oder Elterngeld Plus) beziehen. Die Voraussetzungen der Mindestbezugszeit sind auch dann erfüllt, wenn die elterngeldberechtigte Person zwei Elterngeld Plus Monate bezieht." Da Partnerschaftsbonusmonate letztlich nichts weiter als zusätzliche Elterngeld Plus Monate sind, könnte die Mindestbezugszeit sogar auch (nur) durch die PB-Monate erfüllt werden.
Hallo, ah, danke, ich lerne gerne auch noch dazu. Liebe Grüße NB
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