Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mindestbezugszeit Elterngeld

Frage: Mindestbezugszeit Elterngeld

Dojii

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader,  bei der Frage zur Mindestbezugszeit Elterngeld hatten sie geantwortet, dass die Bewilligung insgesamt aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass die Person nur für einen Monat Elterngeld beanspruchen kann/möchte.  Das ist meiner Meinung nach so nicht ganz korrekt.  Der von Ihnen zitierte Teil der Richtlinien ist zwar eindeutig für Fälle, in denen noch gar kein Elterngeld ausgezahlt wurde, aber der darauf folgende Text unterscheidet noch einmal dazwischen, ob der erste Monat bereits gezahlt wurde, sodass diese Aussage nicht pauschal in allen Fällen gilt: "Hat die berechtigte Person Elterngeld für den (einzigen) Lebensmonat bereits bezogen und tritt erst danach die Änderung der Verhältnisse ein, so dass der Anspruch auf einen weiteren Monat nicht besteht, kommt eine Rücknahme oder Aufhebung des Bewilligungsbescheides bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 45 SGB X mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit oder nach § 48 SGB X mit Wirkung für die Zukunft in Betracht. Dies hängt von den Umständen des Einzelfalls ab" Eine Rücknahme für die Vergangenheit und damit die Rückforderung des bereits gezahlten Monats wäre nur unter 45 SGB X möglich, also wenn der Antragsteller von Anfang an falsche Angaben gemacht hätte, also von Anfang an bspw. bei seinem Arbeitgeber nur einen Monat Elternzeit angemeldet aber dennoch zwei Monate Elterngeld beantragt hatte.  Waren seine Angaben im Antrag jedoch korrekt und er hatte bei seinem Arbeitgeber tatsächlich zwei Monate Elternzeit angemeldet, dann wäre nur eine Aufhebung nach 48 SGBX für die Zukunft möglich. Der bereits gezahlte Monat dürfte demnach nicht zurückgefordert werden. Hierzu gab es auch bereits ein Urteil, das dieses Vorgehen bestätigt.    LSG Baden-Württemberg, 17.12.2024 - L 11 EG 843/24  


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, vielen Dank für den konstruktiven Austausch!  Ja, ich habe auch länger sinniert über die Fragestellung, tatsächlich hatte ich hier in der Kanzlei mal einen Fall, da ist es abgewisen worden (der Mandant hatte keine Rechtsschutz und wollte nicht weiter gehen).  Ich lerne daraus, demnächst noch deutlicher zu schreiben, wenn ich Zweifel habe. Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, bei folgender Frage haben Sie geantwortet. dass man mind. zwei Monate Basiselterngeld oder vier Monate Elterngeld Plus beziehen muss, um anspruchsberechtigt zu sein. https://www.rund-ums-baby.de/recht/Elterngeldbescheid-nachtraeglich-aendern-moeglich-Elternzeit-vorzeitig-beenden_245159.htm "Hallo, 1. Eine Änderu ...

Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...

Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld.  Kind 1 kam ende Oktober 25.  Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...