Mitglied inaktiv
Hallo, darf der vermieter eine Bürgschaft von meinem Ex-Partner verlangen wer der ausgezogen ist damit ich weiter in der wohnung bleiben kann verlangen(stehen beide im Mietvertrag) Und das 2 wäre beim Erziehungsgeld wird da der Unterhalt und das Kindergeld des erstes Kindes mitangerechnet?
Hallo, 1. Ja - denn der Vermieter hat Anspruch auf Miete gegen beide Mieter 2. Unterhalt von wem an wen? KG nein Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Solange ihr beide im Mietvertrag steht, kann der Expartner ausziehen so viel er will. Er bleibt haftbar. Solange Du den Mietvertrag nicht geändert haben willst, kann der Vermieter nichts machen. Eine Änderung des Mietvertrages kommt einer Kündigung gleich und dann muß eben neu verhandelt werden... Viele Grüße Désirée
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