brittachen
Hallo, meine Schwester ist seit ungefähr einem Jahr geschieden.Ihr Ex ist sofort mit der Trennung aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen,meine Schwester wohnt mit den Kindern weiter darin. Gestern sagte sie mir, dass ihre Vermieterin ( privat)darauf besteht, ihren Exmann weiter im Mietvertrag stehen zu lassen. Als Begründung gibt sie an " Falls sie Mal keine Miete zahlen kann, dann würde sie sich bei ihm die Miete holen.." Meine Schwester ist sehr zuverlässig und gewissenhaft. Selbst wenn es gerade finanziell noch so schwer ist, sie zahlt die Miete immer pünktlich( auch als WG.eines Wasserrohrbruchs enorme Einschränkungen im wohnen waren hat sie die volle Miete gezahlt, obwohl sie hätte kürzen dürfen)! Sie möchte nun endlich ihren Exmann aus dem Vertrag haben. Kann sie darauf bestehen, oder ist die Vermieterin im Recht? Und wie könnte meine Schwester argumentieren? Sie möchte partout keinen Ärger mit der Vermieterin haben. Danke und LG
Hallo, beide sind Mieter und es ist nicht möglich, einen Mieter ohne Zustimmung der Vermieterin aus dem Vertrag zu entlassen. Sie hat so eine Sicherheit. Einzige Möglichkeit wäre, einen neuen Mietvertrag nur mit der Schweseter zuschließen. Das will die Verm,ieterin aber nicht. Also bleibt nur Füsse stillhalten oder umziehen. Liebe Grüße NB
brittachen
Sorry, hatte zu schnell abgedrückt...
cube
Wenn beide gemeinsam den Mietvertrag unterschrieben haben, kann nicht einer einseitig kündigen und der Vertrag geht dann automatisch auf den verbleibenden Mieter über. Normalerweise kann man in einem solchen Fall eine Vereinbarung mit dem Vermieter treffen, dass dieser die einseitige Kündigung einer Mietpartei annimmt und den Vertrag entsprechend umschreibt. Aber offenbar will die Vermieterin ja genau das nicht. Um sich im Falle von Mietverzug eben auch noch an den Ex wenden zu können. Was rechtlich auch ok wäre, da dieser eben imMietvertrag steht und solange er das tut, auch zahlungspflichtig ist. Die Krux liegt eben darin, dass sie einer simplen Umschreibung des Vertrages (mit Zustimmung des Ex dazu!) nicht zustimmen muss. Im Prinzip müssten dann beide kündigen und im Zweifelsfall sagt dann die Vermieterin, sie will aber deine Schwester eben nicht als alleinige Mieterin. Ich würde mal mit dem örtlichen Mieterverein sprechen, ob die nicht zufällig Rat wissen. Zumal deine Schwester ja offenbar schon etwas länger dort alleine wohnt, Miete zahlt und dies der Vermieterin auch bekannt ist.
Felica
Vermieterin ist im Recht. Ein Weg wäre noch gewesen bei der Scheidung über den Richter.
brittachen
Hallo, okay, dann hat sie das wohl verpennt. Aber was ist denn mit der Mietkaution,wenn sie mal auszieht? Haben sie wohl zu gleichen Teilen bezahlt, jedoch über sein Konto überwiesen. Er wird ihr sicherlich freiwillig nichts zurück zahlen. Ihr Ex ist da fast schlimmer als meiner. Wo er ihr schaden kann, tut er es mit Freude.... :-(
cube
das ist dann dumm gelaufen. Hätte sie vorher schriftlich festhalten sollen, dass man zu gleichen teilen etc. Ebenso wie dazu geraten wird, in den Mietvertrag eine Klausel aufzunehmen, wie bei Auszug einer de beiden Mieter verfahren wird. Noch mal der Rat, sich an den Mieterverein vor Ort zu wenden - evt. kennen die noch einen Trick.
Schniesenase
Hallo brittachen, wenn Deine Schwester eine so vorbildliche Mieterin ist, will die Vermieterin sie sicher nicht verlieren. Insofern könnte sie überlegen, ob sie tatsächlich kündigt und dann einen neuen Mietvertrag zu unterschreiben anbietet. Dabei sind dann aber auch solche Sachen möglich wie eine Mieterhöhung usw. Wenn es ihr wichtig ist, wäre möglicherweise tatsächlich an einen Umzug zu denken, um einen Schlussstrich zu ziehen? Ich weiß nicht, wie die Wohnungssituation dort so ist. Viel Erfolg! VG Sileick
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