Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwangerschaft verschwiegen bei Mietvertrag

Frage: Schwangerschaft verschwiegen bei Mietvertrag

Amina1986

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Guten Tag Frau Bader, ch bin in der 22. Ssw und habe letzte Woche eine Wohnungsbesichtigung gehabt. Gestern bekam ich einen Anruf und durfte heute den Mietvertrag unterschrieben. Ich habe garnicht mit der Zusage gerechnet und war so überrascht, vorallem weil ich seit laengerem suche und mit einem 1,5 Jahre altem Kind immer Absagen hatte. Nun hatte ich bei der Besichtigung meine Schwangerschaft garnicht an gegeben und auch in der Mietauskunft bei den einziehenden Personen nur meinen Ehemann und meine Tochter angegeben. Der Einzug ist der 1. Mai und das Baby bekomme ich im August. Ich habe die Schwangerschaft auch verschwiegen weil es dem Baby gesundheitlich nicht gut ging und es sehr langsam waechst. Muss ich es dem Vermieter mitteilen? Welche Konsequenzen kann es für mich haben wenn 3 Monate nach Einzug wir zu 4. Sind? Die Vermieter haben nichts gegen Kinder im Haus sind viele Familien mit Kleinkindern. Ich habe nur ein schlechtes Gewissen und habe Angst dass sie mir nun Fristlos kündigen. Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Private Dinge (Schwangerschaft gehört dazu) gehen den Vermieter nichts an, denn der ist keine öffentliche Stelle und unterliegt deshalb den Regelungen des Bundesdatenschutzgeseztes (BDSG). Sie müssen es nur mitteilen wegen der Nebenkosten Liebe Grüße NB


Dojii

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Eine Schwangerschaft muss dem (potentiellen) Vermieter nicht genannt werden und sollte er aktiv danach fragen, darf man bei der Frage (wie bei einem Bewerbungsgespräch) folgenlos lügen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

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