Mitglied inaktiv
Hallo, unser Vermieter plant, das Haus zu verkaufen, in dem wir wohnen. Möglicherweise meldet der neue Käufer dann Eigenbedarf an. Nun meine Frage: Gibt es sowas wie eine "Unkündbarkeit" wenn man schwanger ist bzw. bis zu einem gewissen Alter des Kindes? Ich meine, sowas mal gehört zu haben... Danke
Hallo, grds. kann er kündigen. Aber es gibt die sogenannte Sozialklausel. Danach kann der Mieter der Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum widersprechen und vom Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, "wenn die vertragsmäßige Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter oder seine Familie eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist." Schwangerschaft im fortgeschrittenen Stadium oder ein neugeborenes Kind sind so ein Grund. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Nein gibt es nicht. Der neue Eigentümer kann euch ganz normal wegen Eigenbedarf mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Wenn er selbst reinziehen möchte, dann kann er das ohne weiteres tun. Möchte er aber einen Verwandten dann das Haus weitervermieten, dann geht das nicht. Ist ja nicht wirklich Eigenbedarf. Man kann auf das Gewissen des neuen Eigentümers hoffen, meist ist denen das egal. Ich meine, die kaufen ja auch kein Haus, um dann den Mieter nicht rauszubekommen, nur weil die Frau schwanger ist oder frisch entbunden hat. Nein nein also soweit geht der Mieterschutz ja nun auch nicht. LG Arlett
Mitglied inaktiv
Hallo, leider gibt es meines Wissens nach keinen Kündigungsschutz in diesem Fall. Der Vater von einer Bekannten hat eine 1 Zimmer Wohnung gekauft, die bis dato noch von einer jungen Familie bewohnt war. Das Kind war noch kein Jahr alt. Es war nicht geplant, aber es war dann eben so. Die Familie wollte noch bis zum Herbst in der Wohnung bleiben und dann wieder zurück nach Hause gehen, weil der Mann ich meine studiert hat oder so, auf jeden Fall zeitlich begrenzt hier war. Dem Vater fiel dann ein, dass diese Wohnung ja für seine Enkeltochter gut geeignet wäre, dann haben sie es so gemacht, dass meine Bekannte die wohnung gekauft hat, somit auch noch Eigenheimzulage bekam und schon konnten sie der junge Familie kündigen wegen Eigenbedarf. Die Bekannte und ihre Tochter hatten schon seit mindestens 8 Jahren in der 2 Zimmer Wohnung gewohnt, die an die 1 Zimmer wohnung angrenzt und ich denke, sie hätten auch noch 4-5 Monate warten können, zumal bekannt war, dass die junge Familie wieder weg zieht, aber nein, es musste jetzt sein. Sie haben jetzt die Wand durchgebrochen, die von der 2 zu der 1 Zimmer Wohnung führt und haben jetzt eine große Wohnung. Ach ja, sie hatten der jungen Familie eine Räumungsklage angekündigt, wenn sie die Wohnung nicht räumen würden. Die Bekannte von mir hatte sich dann doch tatsächlich noch gewundert, warum die Familie mit ihr nicht mehr sprechen!?!?!?!?!? Ich persönlich finde so etwas unmöglich und wenn ich könnte, würde ich so etwas unterbinden, aber da kann man geteilter Meinung sein. Vielleicht könnt ihr euch vorab schon mal nach etwas Neuem umschauen und wenn ihr etwas habt schon vorher gehen, dann ist es vielleicht nicht ganz so stressig für dich und du kannst dich besser organisieren, wie wenn du wartest, bis die Kündigung kommt. Nach dem du ja noch keine Kündigung hast und noch nicht mal sicher weißt, ob eine kommt, hast du dann auch mehr Zeit zum Suchen und bist nicht unter dem Druck, zu einem bestimmten Termin etwas haben zu müssen. Ich drück dir auf jeden Fall beide Daumen, dass alles so aus geht, wie du dir das wünschst. Liebe Grüße Sabine
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, ch bin in der 22. Ssw und habe letzte Woche eine Wohnungsbesichtigung gehabt. Gestern bekam ich einen Anruf und durfte heute den Mietvertrag unterschrieben. Ich habe garnicht mit der Zusage gerechnet und war so überrascht, vorallem weil ich seit laengerem suche und mit einem 1,5 Jahre altem Kind immer Absagen hatte. Nun hat ...
Ich lebe mit meinem Mann zusammen in einer 2 Zimmer Wohnung und bin in der 12 Woche schwanger. In unserem Mietvertrag wurde auf die ordentliche Kündigung bis zu der Frist 31.04.24 verzichtet und kann erst zum 31.07.24 kündigen. Jedoch möchte ich ausziehen, weil die Wohnung viel zu klein ist und im dritten Stock ist. Des weiteren ist das Geburtsdatu ...
Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in einer ambulanten psychosomatischen medizinischen Reha über die DRV. Im Entlassbericht ist voraussichtlich eine Empfehlung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) vorgesehen. Ich bin schwanger (voraussichtlicher ET: Februar 2026). Ursprünglich wollte ich direkt nach der Reha mit ...
Hallo Frau Bader, ich habe aktuell einen befristeten Arbeitsvertrag, der während meiner Schwangerschaft auslaufen wird. Ich vermute mal, dass ich nicht hochschwanger direkt einen neuen Job finde und erst mal Arbeitslosengeld 1 beantragen muss. 1. Wie würde es dann während des Mutterschutz weitergehen? Bekäme ich dann weiterhin Arbeitsloseng ...
ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Guten Tag Frau Bader, Meine Situation ist wie folgt: ich bin mit Kind 2 bis zum 8.10.26 in Elternzeit. So jetzt habe ich mit meinem AG besprochen das ich zum 1.6.26 Teilzeit in Elternzeit für max. 32 Stunden die Woche arbeiten kommen möchte. Diese würden sich aufteilen in 1-2 Nachtdienste pro Woche und die anderen Stunden Tagsüber im Tag Dienst. (I ...
Mal eine Frage leider wurde ich zum 31.12.25 gekündigt . Nun habe ich bis jetzt auch noch nichts neues gefunden und habe jetzt vor kurzem Positiv getest und warte auf mein Frauenarzttermin im Februar. Ich habe mich in der Produktion beworben(schon bevor ich positiv getest habe)und in einer HNO Praxis(weil ich mfa gelernt habe)Zum Vorstellungsgesprä ...
Guten Tag, kurze Infos zu meiner Situation: Ich bin Erzieherin und somit ab Schwangerschaftsverkündung bei meinem Arbeitgeber sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Habe weiterhin mein Geld bekommen währenddessen und Elterngeld Plus beziehe ich nun während der Elternzeit. Diese endet im April 2027. Ich bin aktuell unverheiratet,sprich in Steuerk ...
Die letzten 10 Beiträge
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job
- Teilzeit in Elternzeit
- Familienversicherung weiterhin möglich
- Ratlos Arbeit
- Vergebung Nachname
- Resturlaub nach Elternzeit; vor Elternzeit Vollzeit, danach Teilzeit
- Kleingewerbe das nur Verlust macht - Elterngeld
- Frage zu Berechnung Elterngeld
- Elterngeldminderung durch Jahressonderzahlung?