bridget
Hallo Frau Bader, da meine Tochter noch so klein ist und ich zeitlich alles auf sie abstimmen möchte, würden mir eigentlich zwei Jobs entgegen kommen. Es handelt sich einmal um einen Midijob in Gleitzone 670Brutto und dann noch um einen Minijob auf 400 Euro Basis. Meine Fragen: 1. Sollte ich irgendwann einmal arbeitslos werden, wäre doch dann nur der Midijob-Betrag (Netto) Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld oder? 2. Würde das Arbeitsamt mir dann dieses bißchen Geld dann noch mit dem anderen Minijob verrechnen? 3. In dieser ganzen Hinsicht wäre doch dann wahrscheinlich eine Teilzeitbeschäftigung (höhere Netto-Bemessungsgrundlage) sinnvoller oder? (Abgabentechnisch und steuerlich ja leider nicht). Vielen Dank für Ihre Hilfe zu meinem Verständnis:-). Freundliche Grüße Bridget
Hallo, 1. Ja 2. Nein 3. Ja Liebe Grüße, NB
peekaboo
angenommen Du verdienst 500€ Netto im Midijob und vorrausgesetzt Du erfüllst die Angaben für ALG 1 würdest Du 67% (=335€) von den 500€ bekommen. Wenn Du dann noch 400 € arbeitest, dürftest Du von denen nur 165€ behalten und der Rest wird angerechnet. 400 abzüglich 165 = 235 335 abzüglich 235 = 100 Ergo das Arbeitsamt würde Dir nur noch 100 Euro auszahlen. So war es bei mir jedenfalls. Es ist etwas anderes, wenn Du den Minijob schon "länger" hättest, als den "Midijob"... also mindestens 1 Jahr bevor Du arbeitslos werden solltest. Dann wird es nicht angerechnet. So wurde e smir gesagt. LG Peeka
bridget
Hallo, vielen lieben Dank für Deine Antwort. Na das hört sich ja nicht so doll an. Nochmals danke und Grüße Bridget
bridget
Vielen Dank Frau Bader für Ihre Antwort. Dann weiß ich Bescheid.VG bridget
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