Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Merkwürdige Klausel im Arbeitsvertrag

Frage: Merkwürdige Klausel im Arbeitsvertrag

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader! Seit letztem Monat ist der Erziehungsurlaub meiner Frau(29Jahre) abgelaufen. Nun bekommt sie wieder Arbeitslosenhilfe. Da sie, trotz vieler Bewerbungen, keinen Job fand, vermittelte ihr das Arbeitsamt einen Arbeitsplatz, was sie auch superglücklich machte. Heute war sie beim Vorstellungsgespräch. Der "zukünftige" Arbeitgeber erklärte ihr das Drumherum..und setzte ihr den Arbeitsvertrag unter die Nase. Meine Frau las diesen sorgfältig durch und stieß auf folgende Klausel: " Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich binnen von 6 Jahren, ab Eintritt in das genannte Unternehmen, von einer Schwangerschaft abzusehen. Bei Nichteinhalten ist mit einer sofortigen Kündigung zu rechnen. " Meine Frau war ersteinmal geschockt, und würde diese Arbeitsstelle sofort ablehnen, da wir schon noch ein zweites Kind geplant hatten. Vorallem weil sie nach der Frist 36 Jahre alt wäre, und wir aufgrund des Alters dann auf das 2 Kind verzichten müssten. Problem ist jetzt das gute Arbeitsamt. Diese sagen nämlich, wenn sie diesen Job nicht annimmt, bekommt sie eine Geldsperre. Ist das unter diesen Bedingungen eigentlich zulässig? Oder muss das Arbeitsamt das Ablehnen des Jobs unter diesen Vertragsbedingungen akzeptieren? Sie hat noch eine Woche Zeit den Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Was sollen wir nun tun? Für eine Antwort wären wir superdankbar! Mit freundlichen Grüßen, Steven und Cheleste Wholefred


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Ihr beiden, ich möchte mich zu Eurem Beitrag melden. Das ist ja eine Frechheit die sich der neue Arbeitgeber herausnimmt. Ich würde den Vertrag nicht unterschreiben.Ich bin auch Arbeitssuchend seid Mai 02 aber so etwas habe ich noch nicht erlebt. Ich drücke eunch ganz fest die Daumen. Viele Grüße Silke


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Sagt mal, wes Geistes Kind ist der künftige AG denn??? Das finde ich ja richtig putzig, echt ich muß schmunzeln. Aber jetzt mal im Ernst: so eine Klausel ist ja "nett" gemeint, aber nichtig. Keiner kann Euch vorschreiben, wann Ihr schwanger werden dürft. Ich persönlich würde grinsend den Vertrag unterschreiben und dann schwanger werden wenn ich es für richtig halte und der "liebe Gott" es zuläßt. Allerdinsg kann es schon sein, daß bei einer evtl. SS das Arbeistklima frostiger wird und er trotzzdem versucht die Kündigung durchzudrücken. Wird er zwar nicht schaffen, aber Ärger scheint vorprogrammiert. Zeigt das doch mal dem Arbeitsamt, die sollen mit dem reden, daß er sowas generell aus seinen Verträgen rausnimmt. Alles Gute Désirée IANAL!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader,  ich stehe vor einem Problem, ich habe am 14.07.2023 einen Befristeten Jahres Tarif vertrag begonnen. Urlaub von 2023 ( 13 Tage) habe ich genommen. Nun hatte ich im Feb.2024 positiv getestet und bin seit März 2024 in Beschäftigungsverbot. Der vertrag wurde natürlich nicht verlängert obwohl mündlich schon zusagt wurde ... jetzt ...

Ich habe eine Frage zum Elterngeld. Ich habe einen Monat lang gearbeitet und bin schwanger geworden. Mein Vertrag ist befristet bis März 2026. Nach der Geburt meines Kindes erhalte ich Elterngeld (8 Monate lang), da der Vertrag später ausläuft. Was muss ich nach Ablauf des Vertrages tun, um die Elternzeit und Elterngeld fortzusetzen, bis das Kind ...

Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endete Mitte Juli und ich habe meinen Arbeitsvertrag (zuvor Vollzeit) bis Oktober stilllegen lassen, da ich noch nicht arbeiten konnte.  Nun fange ich allerdings doch nicht mehr in der besagten Firma an zu arbeiten, da wir uns Finanziell nicht einigen können. Ich habe um einen Aufhebungsvertrag gebeten, ...

Hallo, ich habe ein riesiges Problem welches mich total belastet.  Fangen wir Mal an..  Ich arbeite seit 5 Monaten in einem Krankenhaus auf 30 Std im Tagdienst, nun kam mein Chef vor 2 Wochen auf mich zu und sagte ich muss die Stelle wechseln da ich sonst gekündigt werde.  Natürlich wusste ich vorab von diesem Gespräch und habe mit meinem ...

Guten Tag,  Ich arbeite momentan als Pädagogin in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Die Befristung ist begründet durch eine Freigestellte Kollegin. Mir wurde im Vorstellungsgespräch bereits gesagt, die Stelle wird entfristet, wenn die Kollegin nicht wieder kommt. Versprechen können sie es mir nicht. Mein Vertrag wurde nun im Mai nochmal verl ...

Hallo,  Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?

Ich brauche Ihren Rat. Ich war in der Elternzeit, und als ich zurückkam, war nichts so, wie ich es mir vorgestellt hatte. Ich arbeite als Filialleiterin in München und beim dem Gespräch nach mein Elternzeit mit mein Arbeitgeber wurde mir gesagt, dass ich zwar einen eigenen Titel als Filialleiterin habe, aber nicht die gleichen Verpflichtungen wie ...

Hallo Frau Bader, ich hätte eine kurze Nachfrage. Ich hatte in Absprache mit dem Arbeitgeber nicht meinen vollen restlichen Urlaub vor dem Mutterschutz und Elternzeit genommen, da noch sehr viel Arbeit anstand und ich das als entgegenkommen vorgeschlagen hatte. Mir wurden dann gesagt, dass ich den Resturlaub direkt im Anschluss an meine E ...

Hallo Frau Bader, ich wollte mal Nachfragen wie das mit der Bezahlung ist, wenn man Resturlaub von der Anstellung vor der Elternzeit dann nach der Elternzeit in Vollzeit nimmt/einlöst. Werde ich dann mit dem Gehalt vor der Elternzeit bezahlt oder mit dem Gehalt der nach der Elternzeit zu dem Zeitpunkt gilt. Es ergab sich aufgrund von Inflation ...

Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt?   wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...