Mitglied inaktiv
Sie hat angst das er den Sohn 4 Wochen alt ihr weg nimmt und ins Ausland mit niemd. Sie will wissen ob er die gleichen rechte hat wie wenn man Verheiratet ist. Sie ist ist ledig! Kann er einfach darüber entscheiden. Gruß Carola
Hallo, die Mutter hat grds. das alleineige Sorgerecht u Aufenthaltsbestimmungsrecht. Er hat zwar ein Umgangsrecht, wenn aber berechtigte Angst besteht, dass er das Kind entführt, kann das in Anwesenheit des JA geschehen. Im Zweifel würde ich ihm das Kind als Mutter nicht alleine mitgeben. Soll er doch klagen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
wenn das kind nicht ehelich ist und sie kein gemeinsames sorgerecht beantragt haben, hat die mutter das alleinige sorgerecht und das aufenthaltsbestimmungsrecht. der vater hat ein umgangsrecht, wenn er die vaterschaft anerkannt hat. bei einem so kleinen baby wird sich aber das umgangsrecht zu beginn auf ein paar stunden erstrecken.
Mitglied inaktiv
sein... LG Peeka, den den Kerl nicht allein mit dem Kind lassen würde, wenn die Beziehung kaputt ist
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