MaEx
Guten Tag Frau Bader, folgender Sachverhalt: Ich bekomme mein zweites Kund und unterbreche meine Elternzeit zur Inanspruchnahme des neuen Mutterschutzes (bin Teilzeit in Elternzeit tätig). Zur Ermittlung des Mu-Schu Geldes wird nun mein Netto vor dem ersten Mutterschutz 2016 herangezogen (zur Ermittlung der AG-Zuschusses). Damals hatte ich noch einen Firmenwagen mit erheblichen Abzügen, die das Netto signifikant verringert haben. Diese Leistung entfällt ja heute (Den Firmenwagen habe ich noch im ersten Mutterschutz abgegeben). Muss dies für den AG-Anteil beachtet werden, so dass das Mu-Schu Geld höher ausfällt als beim 1.Kind? Tatsächlich wäre dann ja das Brutto ausschlaggebend. Vielen Dank vorab für Ihren Rat. MfG MaEx
Hallo, sehen Sie es anders. Sie beenden die EZ vorzeitig und der alte Vertrag (VZ) tritt wieder in Kraft. Es gelten also die alten Bedingungen. Laut BAG stünde Ihnen also im Mutterschutz der Dienstwagen zu. Dann ist er zu berücksichtigen. Wenn mit dem AG einvernehmlich gvereinbart wurde, dass er nicht genutzt wird, kann er rechnerisch auch nicht berücksichtigt werden. Liebe Grüße NB
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