Hallo liebe Frau Bader, ich würde gerne wissen ob bei Selbständigen (Freiwillig in der GKV mit Krankenhaustagegeld) im Mutterschutz verdientes Einkommen auf das Mutterschaftsgeld angerechnet werden kann. Ich habe im Netz hierzu widersprüchliche Angaben gefunden. Also habe ich im Gesetz geschaut und §24i SGV V Abs. 4 sagt dazu: "Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit und solange das Mitglied beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder Urlaubsabgeltung erhält. Dies gilt nicht für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt." Jetzt weiß ich aber nicht ob das dann auch so einfach auf Selbständige anzuwenden ist. Wenn man jetzt während des Mutterschutzes beitragspflichtige Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit hat (man kann ja auch Einnahmen haben ohne direkt zu Arbeiten wenn man z.B. in dem Zeitraum eine Rechnung bezahlt bekommt, oder Provisionen bzw. Tantiemen erhält), kann die Krankenversicherung das Mutterschaftsgeld dann um diese Einnahmen kürzen? Vielen Dank für Ihre Mühe
von schulup am 03.07.2018, 21:28