Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mal wieder Elterngeld

Frage: Mal wieder Elterngeld

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Die Frage kam bestimmt schon öfters aber ich habe leider keine genaue Antwort gefunden. Meine 1. Tochter ist im Februar 2006 geboren und bis zu ihrere Geburt war ich voll berufstätig. Jetzt befinde ich mich in der Elternzeit und unser 2. Kind wird im September erwartet. Die Sache mit dem Geschwisterbonus ist mir klar, allerdings würde ich gern wissen welcher Zeitraum nun in die 12 Monate fällt, die zur Anrechnung des Elterngeldes hinzugezogen werden. Ich habe schon mehrere Versionen gelesen. Zum Einen, dass nur der Zeitraum vor der Geburt unserer 1. Tochter zählt, da die Elternzeit nicht mitgerechnet wird aber auch, dass die Elternzeit angerechnet wird, was dann dazu führen würde, dass wir nur den Sockelbetrag bekommen würden (was ich reichlich ungerecht finde ;-)) Wie ist es nun? Vielen Dank, Nicole


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindesbetrag ist aber 300 € Liebe Grüsse, NB


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