Jonikoe
Guten Tag, Ich werde meine Eckdaten schildern und anschließend meine Fragen Ich bin derzeit in der 34. Schwangerschaftswoche und bin seit dem 24.09.18 im Beschäftigungsverbot. Dies wurde von meinem Arbeitgeber ausgesprochen, ich beziehe zum jetzigen keine Leistungen der Krankenkasse o.ä. sondern vollen Lohn vom Arbeitgeber. Durch dieses Verbot ergeben sich 8 Tage resturlaub 2018 Ab dem 16.11.18 Bin ich im Mutterschutz und habe auch vor nach der Geburt 8 Wochen Mutterschaftsgeld zu beziehen Der errechnete Geburtstermin ist der 28.12.18 Wenn ich richtig informiert bin bedeutet das, dass der früheste Beginn der Elternzeit am 23.02.19 ist. Mein Plan ist es 2 Jahre in elternzeit zu gehen und für den Zeitraum Elterngeld plus zu beziehen. Dies wäre dann bis zum 22. Lebensmonat und wenn ich richtig rechne bis 27.Oktober 2020 gezahlt. Die letzten 2 Monate Elternzeit wären dann ohne Bezüge. Teilzeit Arbeit in der Elternzeit ist nicht fest geplant. Jetzt gab es ein Gespräch mit meiner Chefin mit dem Wunsch diese besagten 8 Tage zwischen mutterschutz und Elternzeit zu nehmen Die Elternzeit würde dann an dem 07.03.19 (?) beginnen. Mitten im 3. Lebensmonat. Wenn ich dem Wunsch nachkommen würde, was müsste ich dann bei Elternzeit und Eltern Geld beantragen? Und es wirkt für mich jetzt so, als wäre das eher von Nachteil für mich. Kann der Resturlaub in diesen Elternzeit Monaten verfallen? In unserem Betrieb ist der Weihnachtsurlaub vorher bestimmter Betriebsurlaub, die anderen Tage waren vor der Schwangerschaft für November geplant. Ohne BV hätte ich ihn einfach vorgezogen. Ich denke man bemerkt meine Verwirrung. Abschließend: macht diese Bitte hinsichtlich des Geldes und der Zeit überhaupt Sinn für mich Verfällt mein Urlaub? Was wären andere, für mich bessere, Optionen? Wie argumentiere ich das? Danke im Voraus LG Jonikoe
Hallo, die EZ beginnt mit der Geburt, gleichwohl muss man sie erst 7 Wo vor Beginn (also im Normalfall 1 Wo nach Geburt) beantragen. Wenn man dazwischen den Urlaub nimmt, verschenkt man EG. Außerdem kann man den Urlaub noch nach der EZ nehmen. Liebe Grüße NB
Himbeere2008
Die Elternzeit beginnt mit der Geburt und nicht erst 8 Wochen später.
Felica
Nein. Du verlierst EG. Der Urlaubt bleibt erhalten bis nach der EZ. Verfällt also nicht.
Mitglied inaktiv
Die bessere Option ist es, den Urlaub im Anschluss an die EZ zu nehmen. So hast du da noch den 2. Geburtstag frei und ein paar Tage danach. Der Urlaub nach dem Mutterschutz kostet dich Geld und bringt Dir nur nichts, nur deinem AG, weil Du deinen Urlaub verschwendest. Verfallen darf er nicht. LG Lilly
mellomania
nein. mal so mal so. beide anträge sind richtig. entweder am tag der geburt oder einen tag nach ende des mutterschutzes. es gibt hier weder falsch noch richtig. manche AG verfügen so, andre so :-)
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