marieluise777
hallo frau bader. ich stecke in einer zwickmühle, die frage steht ja schon grob da. vorweg ein paar informationen: ich arbeite seit 2012 bei meinem jetzigen AG der schwangere sofort bei bekanntgabe einer ss in das Beschäftigungsverbot schickt mit lohnfortzahlung bis mutterschutz.bei meinem 1. Kind hatte ich einen arbeitsvertrag mit 30h. nach ende der elternzeit v. 1 Jahr habe ich den arbeitsvertrag auf 20h geändert da ich mehr zeit fürs kind haben wollte. nach einem monat arbeit habe ich erfahren das ich wieder schwanger bin und wurde gleich ins bv geschickt mit einer lohnfortzahlung auf die 20h. mein 2. Kind ist jetzt 8 monate und ich müsste im oktober wieder anfangen zu arbeiten (1j elternzeit) und bin wieder schwanger. wir freuen uns natürlich sehr da wir eigentlich keine kinder laut ärzte hätte haben können und mit einem mal alles knall auf fall passiert :) was würde passieren wenn ich in elternzeit wieder schwanger bin und es jetzt meinem ag jetzt mitteile bekomme ich eine lohnfortzahlung auf die 20h oder verlängert sich das elterngeld? und würde ich mich strafbar machen wenn ich dort anrufe bitte wieder vorzeitig arbeiten gehen zu können mit einem neuen arbeitsvertrag über 30h und erst danach über meine ss informiere? lg marie
Sternenschnuppe
Ja, die letzte Idee wäre erschleichen von Leistungen. Würde bei der Krankenkasse sofort auffallen, die das ersetzen sollen. Du bekommst ab Oktober den Lohn für die 20 Stunden. Alles Gute für die Schwangerschaft
marieluise777
auch wenn ich danach erst zum frauenarzt gehe? bin erst im 1. monat und war noch nicht beim arzt ?
Sternenschnuppe
Schon krass. Du erwartest von einer Anwältin Tipps zum Sozialbetrug. Wenn das auch Deine Erziehungsmethoden sind ....
marieluise777
dachte das ist hier ein expertenforum und hätte gerne eine erste antwort von einem solchen gehabt. danke fürs einmischen und alles gute
Mitglied inaktiv
Ich kann meine Vorschreiber nur bestätigen. Es handelt sich dann um Sozialbetrug. Von solchen unlauteren Praktiken kann man nur warnen.
Colien07022004
Hallo, ich bin der Meinung, dass es auch mit weniger Emotionen geht. Das geht nicht, was du da vor hast, denn aktuell bist du noch bis Oktober in EZ und wenn du diese vorzeitig unterbrichst, um ein BV zu erhalten, dann machst du dich strafbar. Der KK würde das sofort auffallen und Sozialbetrug wird hart geahndet. Wenn im Oktober deine EZ ausgelaufen ist, bekommst du im BV das Gehalt, was vertraglich vereinbart wurde. So viel Minus machst du dann beim erneuten EG nicht, denn einige Monate werden durch altes Gehalt ersetzt und einige Monate durch das Geld, welches du im BV erhälst. Liebe Grüße
Sternenschnuppe
Und warum auch viele AG Probleme mit Müttern und Schwangeren haben. Zu Recht bei solchen Mitarbeitern. Jede die ein BV hat weil es wirklich nicht anders geht wird in diese Schublade gesteckt. Muss sie also mit Emotionen dazu rechnen, wenn sie in einem öffentlichen Forum fragt ;-)
NN-112
ich finde es nicht verwerflich das sie das fragt, dazu ist doch dieses forum da oder nicht?! Aber gleich die erziehung in frage zu stellen ist wirklich unter aller schublade!! wenn hier jeder gleich persönlich wird, wird dieses forum nicht mehr lange existieren und das wäre wirklich sehr schade!!
Sternenschnuppe
Du hast aber schon gelesen dass ich ganz normal und nett geantwortet habe. Und sie danach bekundete Infos haben zu wollen wie sie das mit Vorsatz und Bewusstsein des Unrechts umgehen kann ? Und ja, dass Menschen mit solch Einstellungen Kinder erziehen finde ich persönlich bedenklich !
Behnke
Ein paar Einträge vorher gibt es zu einem ähnlichen Thema eine Diskussion mit ein paar hilfreichen Verweisen: http://www.rund-ums-baby.de/recht/Beschaeftigungsverbot_146517.htm Um es Vorweg zu nehmen, ein verringertes Elterngeld dürfte es nicht zur Folge haben, wenn Sie mit 20 Stunden in ein BV gehen, zumindest nicht im Vergleich zum Elterngeld fürs zweite Kind. Bzgl. der Frage zur Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit, würde ich persönlich nicht so vorgehen, wie beschrieben, mir sind zu solchen Fällen keine Urteile bekannt. Grds. besteht eine Schwangerschaft aber offiziell erst mit ärztlichem Zeugnis. Klüger wäre es zumindest wenn man mit der Familienplanung noch nicht vollständig abgeschlossen hat, die reduzierte Arbeitszeit immer nur befristet zu beantragen, dann würde der Vollzeitvertrag nach Ablauf der Frist wieder aufleben und man kann sich jedes Mal erneut entscheiden, wie viele Stunden man arbeiten möchte. Denn einige AG lassen einen als Eltern aus og. Gründen nicht gern wieder zurück in eine Vollzeitstelle.
Mitglied inaktiv
Sehe es auch wie Behnke. Recht und Moral sind zwei paar Schuhe. Warum den Spielraum nicht nutzen? Angenommen es war eh angedacht nach der EZ von Kind 2 wieder mehr zu arbeiten, nur gibt es eben noch nichts schriftliches. Dann wäre der richtige Weg doch, den Vertrag mit dem AG anzupassen, dann zum FA zu gehen und letztlich den AG zu informieren. Ein gewisses persönliches Risiko geht die Fragestellerin ja dennoch ein. Es kann ja auch passieren, der Chef findet dieses Mal eine ungefährliche Beschäftigung... dann muss sie auf Arbeit. Ich sehe hier keinen Sozialbetrug aber ich bin ja auch nicht die Fachfrau.
Mitglied inaktiv
Wenn der Chef eine nicht schädliche Arbeit für sie findet, und sie dann tatsächlich die 30 Stunden kommen muss, dann wird sie einen auf krank machen oder die Frauenärztin um ein individuelles BV wegen "Mobbing" und "Überforderung" bedrängen. Erschleichen von Kassenleistungen über gefälschte Gesundheitszeugnisse § 271/272 StGB. Und das ist dann eine Straftat. Das ist dann die häßliche Seite von "Recht ausschöpfen", entgegen jeder Moral, die zu Zerrüttung des Arbeitsverhältnisses und zu Nachteilen für alle künftigen Bewerberinnen bei diesem AG führt. Abgesehen davon ist es überhaupt nicht "rechtens" eine Stelle zu fordern deren Arbeitsleistung man niemals erbringen will, es ist Rechtsmißbrauch. Nicht alles was nicht unmittelbar zur Gefängnisstrafe führt, ist rechtens.
Mitglied inaktiv
Unterstellungen gegenüber der Fragestellerin sind nicht zielführend! Woher wollen wir wissen ob Sie arbeiten würde? Ich finde das Unsachlich also hier meine unsachliche Antwort :-D Ich selbst plane auch so! Gehe bald 1 Jahr in EZ. Wir wünschen uns grundsätzlich noch ein Kind. Wegen meiner Gesundheit (Krebszellen am Gebärmutterhals) müsste ich recht fix nach ca. einem Jahr wieder schwanger werden. Ich halte an meinem Vollzeitvertrag fest. Gibt es bei der nächsten Schwangerschaft, die ja erst einmal eintreffen müsste, ein BV ists gut, wenn nicht hab ich genug Stunden und Urlaub. Wenn ich nach Deinen Ausführungen gehe, dürfte ich gar nicht schwanger werden. Bei dem Herzfehler und der Vorgeschichte, sind ja schließlich hohe Kosten vorprogrammiert für die KK und viele Umstände für meinen AG. Soll ich deswegen auf mein Glück verzichten? Mal was grundsätzliches... Egal was aus dem BV der Fragestellerin wird. Ich würde eine Stundenreduzierung solange Kinderwunsch besteht, immer nur befristet unterschreiben. Ich nenne das gut geplant und nicht Sozialleistungsbetrug. Einfach die Eventualitäten bedenken :-)
Sternenschnuppe
Sie hat es aber nicht befristet. Sie möchte sich im Wissen nie so zu arbeiten einen 30 Stunden Vertrag erschleichen den dann wir alle durch unsere KK Beiträge bezahlen sollen. Und es wird bei der Krankenkasse auffallen, da meldet der AG erst dass die Elzernzeit vorzeitig beendet wird und nahtlos wird ein BV eingereicht. Gerade wegen solchen Frauen wird da mehr geprüft. Zu Recht wie man sieht.
Mitglied inaktiv
Es wird aus dem U2 Budget der KK bezahlt, und wenn da hohe Ausgaben anfallen, steigt im nächsten Jahr dann der Umlagesatz, den die Arbeitgeber aller Mitarbeiter der betreffenden KK bezahlen müssen. Es steigen also die Lohnnebenkosten und damit bezahlen wir das indirekt durch höhere Preise. Die Umlagesätze liegen zwischen 0,4 und 0,7%.
Mitglied inaktiv
Das vorzeitig beenden nicht geht, wurde ja schon mehrfach angemerkt. Daher erst den Vertrag für nach der EZ anpassen. Dann zum FA und dann den AG informieren. Solang die Fragestellerin nicht beim Arzt war, gibt es für diese Vorgehensweise überhaupt kein Gegenargument. ... und es dachten schon viele, sie würden ein BV bekommen und bekamen keins :-)
Mitglied inaktiv
Angestellte wieder hochstufen welche eh nie arbeiten kommt? Rrechnet mal nach, 2012 dort angefangen mit 30 Std. dann direkt schwanger und ins BV, ein Jahr daheim geblieben. Dann statt wieder mit 30 Std "voll" zu arbeiten, lässt Frau sich auf 20 Std DAUERHAFT runterstufen. Sie hat ja da keine EZ mehr nach ihren Worten, also wurde der Vertrag wohl dauerhaft auf 20 Std reduziert. Nach einem Monat !! Arbeit die nächste Schwangerschaft und wieder BV. jetzt die nächste EZ. Mal ehrlich, der AG wäre saublöde da jetzt zu sagen, klar kannst Du mit 30 Std arbeiten. Und ein Anrecht auf 30 Std hat sie ja nicht mehr. Wenn Frau den Vertrag dauerhaft runterkürzt muss der Ag den nicht wieder hochstufen, genau um das zu umgehen gibt es ja Teilzeit arbeiten INNERHALB der Elternzeit. damit Frau da flexibler bleibt. So wie die TE schreibt liegt das aber nicht vor. Und, ich als AG wäre dann erst recht angepisst wenn man doch hochstufen lässt und dann direkt wieder ein BV haben will wegen Schwangerschaft Nr3. Die Frau würde ich bis zum Mutterschutz antanzen lassen und wenn sie 20 Std die Woche Kaffee kocht und Kopien erstellt. und sollte da ein BV vom Arzt kommen würde ich das prüfen lassen - das recht hat der AG nämlich. Noch einmal die Frage, warum sollte ich jemanden stundetechnisch hochstufend er mehr zeit mit nicht arbeiten verbracht hat wie das er arbeiten war? Zumal wenn ich es rechtlich nicht muss - mal aus AG-Sicht.
Behnke
Da bin ich ganz bei Ihnen. Als AG würde ich wohl ähnlich handeln. Aus Sicht der Schwangeren wäre es daher vorteilhafter, die Teilzeit befristen zu lassen.
marieluise777
falls ich mich mal melden darf als antwortstellerin. das bv rührt daher das mich mein ag bei einer 1zu1 pflege für ausserklinische beatmungspatienten nicht in den innenbereich versetzten kann. ich arbeit seit ´99 ohne ALG Leistungen zu beantragen und finde die untersellungen dreist und meine unterstellten Erziehungsmethoden von STERNSCHNUPPE wirklich PUNKT PUNKT PUNKT.. wie dem auch sei: danke für die wenigen sachlichen tipps, denn die Erschleichung von leisungen liegt mir fern, ich wollte nur wissen wie mein spielraumals schwangere ist wenn ich den verlauf anders herum drehe.. mir schenkt sonst niemand etwas seit über 15 jahren Arbeitszeit
marieluise777
PS: an Sternschnuppe!!! ich bin ein Arbeitstier und würde sehr gerne weiter arbeiten nur wird mir das verwehrt. daher arbeite ich NOCH BIS INS HOCHschwangere in der Gaststätte meiner Eltern um mich auszulasten. solche Unterstellungen über Arbeitsmoral ohne die person zu kennen zeichnen sich durch fehlende Menschenkenntnis aus (eigentlich kaum möglich übers internet) und ich frage mich warum sie überhaupt auf expertenforen-fragen antworten dürfen?!?!?!?! eigentlich müssten sie gesperrt werden denn hätten beneke oder hubbeldubbel ect nicht noch fachlich geantwortet wäre ich diesem forum nie wieder beigetreten!!!
Mitglied inaktiv
Wenn ich das zusammenfassen darf: nach Ablauf des einen Jahres Elternzeit hast du über den 20-h-Vertrag und das BV vom Arbeitgeber ein halbes Gehalt, dazu zwei Kinder zu versorgen und bist schwanger mit dem dritten Kind. Da wegen des BV vom AG viel Freizeit bleibt, hast du in den vorigen Schwangerschaften noch in der Gaststätte der Familie mit gearbeitet. Demnach betrug dein Einkommen in der Schwangerschaft ja deutlich über dem einer 50%-Stelle. Wenn du z.B. in der Gaststätte 30 h gearbeitet hattest, hast du ja bereits das Gehalt einer 50-h-Woche, also mehr als ein volles Gehalt. Übrigens muss der Hauptarbeitgeber der Nebentätigkeit in der Gaststätte zustimmen, d.h. gefragt werden. Und auch in der Gastronomie muss das Mutterschutzgesetz eingehalten werden.
Sternenschnuppe
Der aktive Leser in diesem Forum weiß auch warum :-)
Behnke
Frauen mit Kindern haben es schon schwer genug. Ich würde jetzt aus der Aushilfe in der elterlichen Gaststätte keinen neuen Fall aufmachen. Es steht ja gar nicht fest, ob und in welcher Form hier gearbeitet wurde und ob eine Entlohnung erfolgte. Die familiäre Mitarbeit unterliegt nicht in allen Fällen den von Ihnen aufgezeigten Vorschriften insbesondere die Zustimmung des Hauptarbeitgebers ist hier je nach Ausgestaltung stark eingeschränkt. Ohne entsprechende Informationen können nur Spekulationen angestellt werden .
Mitglied inaktiv
Wenn man alles nochmal zusammen liest, bleiben Zweifel bestehen: Mit einem einjährigen Kind hat die TE den wöchentlichen Arbeitsumfang von 30 h auf 20 h reduziert, "um mehr Zeit fürs Kind zu haben". Nun hat sie zwei Kinder und erwartet ein drittes, möchte aber ihre wöchentliche Arbeitszeit in Erwartung eines BV auf 30 h erhöhen, ohne dass der AG von der Schwangerschaft wissen sollte. Nach der Erhöhung dann die Enthüllung der dritten Schwangerschaft, die unweigerlich zur sofortigen Freistellung von der Arbeit führen muss. Mit dem 30-h-Gehalt, für das sie nicht arbeiten muss, wird sie nebenbei in der familiären Gastronomie dazuverdienen, Höhe und Umfang unbekannt. Es bleiben aus meiner Sicht erhebliche Zweifel an der Aussage, "würde ja gerne arbeiten, aber darf nicht", und ob wirklich ein 30-h-Vertrag dem entspricht was die TE mit 2 1/2 Kindern zu leisten im Stande wäre, wenn es kein BV gäbe. Und ob sie diese 30 h/Woche auch tatsächlich nach der Elternzeit des dritten Kindes künftig leisten würde. Die Frage "würde ich mich strafbar machen, wenn ..." zeigt klar, dass hier durchaus ein Unrechtsbewußtsein vorhanden ist. Aber was nicht direkt zur Strafverfolgung führt, würde man gerne ausnutzen.
Mitglied inaktiv
Ist eh einerlei. man muss nicht studiert haben oder sonst was um zu wissen das es in Richtung Betrug geht wenn man aus etwas vorsätzlich einen Nutzen zieht der einem nicht zusteht. Und extra hochstufen obwohl man gar nicht vor hat dem auch nachzukommen - das muss man nicht mal mehr wie 3 Gehirnzellen besitzen um selbst drauf zu kommen das das wohl kaum rechtens ist. Das dann noch nebenbei - legal oder illegal - in der Familien-Gaststätte gejobbt wird, gibt dem ganzen erst recht einen faden Beigeschmack. Und da wünschte ich durchaus, Finanzämter und Co würden mal öfters bei solchen Fragen reinschauen. OK, wird ab und zu schon gemacht, aber scheinbar immer noch zu selten. Und so anonym wie mancher meint ist man ja nun nicht wirklich im Internet. meines Wissens nach ist es auch egal ob man da als Familie aushilft oder offiziell beschäftigt ist, der Arbeitgeber muss es so oder so melden. Und dann entsprechend auch versteuern usw - egal ob da ein Gehalt fließt oder nicht. Eben wenn es schon regelmäßig ist.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, mein Chef hat mich heute angerufen. Da er für mich keinen Ersatz findet, wenn ich weiter als Leitung angestellt bin, soll ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben ab 01.07. mit einer neuen Stelle( also der Stellvertretung) und einer Schlechtergruppierung vom Gehalt her. Am 01.07. werde ich mich bereits im Muttersch ...
Hallo Frau Ba, der befristete Vertrag endet während der Schwangerschaft und des Mutterschaftsurlaubs, das Arbeitsverhältnis endet am 04.06.2024. Ich bin pflichtversichert bei VIACTIV. Der Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub beginnt am 22.05.2024. Wer zahlt am Ende des Arbeitsvertrages? Welche Leistungen erhalte ich am Ende des Mutterschaftsu ...
Hallo Frau Bader, ich habe mein ein Befristeter Vertrag von mein Arbeitgeber für 2 Jahre. Das endet Oktober 2024. Jetzt er hat mir nicht das Vertrag verlängert, weil ich schwanger bin. Mein Geburtstermin ist im Oktober auch une Elterngeld beginnen im Dezember. Bekomme ich Elterngeld so hoch wie ich ein unbefristeter Vertrag hätte, oder bekomme ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage bezüglich meines befristeten Arbeitsvertrages und einer erneuten Schwangerschaft. Ich habe am 01.12.2023 bei meinem aktuellen Arbeitgeber angefangen und habe einen befristeten Vertrag (bis zum 01.06.2026). Nun bin ich das zweite mal Schwanger. Mein Kind wird voraussichtlich im Januar 2025 geboren ...
Hallo Frau Bader, ich stehe vor einem Problem, ich habe am 14.07.2023 einen Befristeten Jahres Tarif vertrag begonnen. Urlaub von 2023 ( 13 Tage) habe ich genommen. Nun hatte ich im Feb.2024 positiv getestet und bin seit März 2024 in Beschäftigungsverbot. Der vertrag wurde natürlich nicht verlängert obwohl mündlich schon zusagt wurde ... jetzt ...
Ich habe eine Frage zum Elterngeld. Ich habe einen Monat lang gearbeitet und bin schwanger geworden. Mein Vertrag ist befristet bis März 2026. Nach der Geburt meines Kindes erhalte ich Elterngeld (8 Monate lang), da der Vertrag später ausläuft. Was muss ich nach Ablauf des Vertrages tun, um die Elternzeit und Elterngeld fortzusetzen, bis das Kind ...
Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endete Mitte Juli und ich habe meinen Arbeitsvertrag (zuvor Vollzeit) bis Oktober stilllegen lassen, da ich noch nicht arbeiten konnte. Nun fange ich allerdings doch nicht mehr in der besagten Firma an zu arbeiten, da wir uns Finanziell nicht einigen können. Ich habe um einen Aufhebungsvertrag gebeten, ...
Hallo, ich habe ein riesiges Problem welches mich total belastet. Fangen wir Mal an.. Ich arbeite seit 5 Monaten in einem Krankenhaus auf 30 Std im Tagdienst, nun kam mein Chef vor 2 Wochen auf mich zu und sagte ich muss die Stelle wechseln da ich sonst gekündigt werde. Natürlich wusste ich vorab von diesem Gespräch und habe mit meinem ...
Guten Tag, Ich arbeite momentan als Pädagogin in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Die Befristung ist begründet durch eine Freigestellte Kollegin. Mir wurde im Vorstellungsgespräch bereits gesagt, die Stelle wird entfristet, wenn die Kollegin nicht wieder kommt. Versprechen können sie es mir nicht. Mein Vertrag wurde nun im Mai nochmal verl ...
Hallo, Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?
Die letzten 10 Beiträge
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse